FNP-Änderung Nr. 026/2022 Teilbereich Solarpark Pinnow (2. Beteiligung)

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren - Änderung Nr. 026/2022:
„Teilbereich des Solarparks westlich der Ortslage von Pinnow, Stadtteil Borgsdorf“

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 28.04.2022 den Beschluss B 022/2022 gefasst, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 72 „Solarpark Pinnow, Stadtteil Borgsdorf“ das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren - Änderung Nr. 026/2022: „Teilbereich des Solarparks westlich der Ortslage von Pinnow, Stadtteil Borgsdorf“ einzuleiten. In ihrer Sitzung am 27.11.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf mit Beschluss B 068/2025 die Entwurfsunterlagen zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 026/2022 gebilligt und zur förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 026/2022 befindet sich im Außenbereich der Stadt Hohen Neuendorf, unmittelbar westlich des Ortsteils Pinnow im Stadtteil Borgsdorf und ca. 380 m nördlich der Bundesautobahn A10 sowie ca. 280 m nordöstlich der Bundesstraße B96. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 90 ha. Er umfasst diejenigen Flächen, welche zur Errichtung und zum Betrieb eines dort geplanten Solarparks und zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans erforderlich sind. Die Lage des Änderungsbereichs der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 026/2022 ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 026/2022 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Hierfür erfolgt im Wesentlichen die Darstellung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung ‚Photovoltaikfreiflächenanlagen‘ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. mit § 11 BauNVO. Darüber hinaus soll der Änderungsbereich überlagernd als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dargestellt werden. Des Weiteren werden die Verläufe von durch den Änderungsbereich verlaufenden Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Lage in Trinkwasserschutzzonen nachrichtlich übernommen.

Verfahren

Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 026/2022 erfolgt im sogenannten Regelverfahren nach den Vorschriften der §§ 2 bis 10a des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen Fassung. Dies schließt eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ein, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt sowie in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht liegt gemäß § 2a BauGB als gesonderter Bestandteil der Begründung zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 026/2022 vor.

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 026/2022 mit der Begründung, dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumenten im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen nach Satz 1 werden während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist)

 vom 6. Januar 2026 bis einschließlich zum 10. Februar 2026

auf der Internetseite der Stadt Hohen Neuendorf: https://hohen-neuendorf.de/de/bauen-wirtschaft/stadtplanung/bauleitplaene-mit-buergerbeteiligung sowie dem zentralen Planungsportal des Landes Brandenburg: https://bb.beteiligung.diplanung.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum im:

Rathaus der Stadt Hohen Neuendorf

Fachbereich 5 Bauen

Raum N_1.10 (Offenlageraum)

Oranienburger Str. 2

16540 Hohen Neuendorf

zur Verfügung gestellt. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Zur elektronischen Einreichung nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse bauen@hohen-neuendorf.de oder geben Sie Ihre Stellungnahme direkt über das zentrale Planungsportal des Landes Brandenburg: https://bb.beteiligung.diplanung.de ab. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch unter der o. g. Adresse schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus eingereicht oder abgegeben werden.

Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Hohen Neuendorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzinformation

Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung und § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme an die Stellung nehmende Person erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, welches mit ausliegt oder auf der Internetseite der Stadt Hohen Neuendorf www.hohen-neuendorf.de unter der Rubrik: Bauen &Wirtschaft / Stadtplanung & Verkehr / Bürgerbeteiligung abrufbar ist.