Landratswahl 2021

Wahlergebnisse der Wahl des Landrates des Landkreises Oberhavel

Unter nachfolgenden Link finden Sie die Ergebnisse zur Wahl des Landrates des Landkreises Oberhavel.

Wahlergebniss der Stichwahl am 12. Dezember 2021 Ergebnisse (oberhavel.de)

 

Wahlergebniss der Hauptwahl am 28. November 2021 Ergebnisse (oberhavel.de)

Danksagung an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Wir bedanken uns bei allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern recht herzlich für die tatkräftige Unterstützung sowohl  bei der Vorbereitung, wie auch bei der  Durchführung der Wahl des Landrates des Landkreises Oberhavel am 28.11.2021. Dieser Wahlsonntag war aufgrund der aktuellen Situation in diesem Jahr eine ganz besonders große Herausforderung für alle Beteiligten. Ohne Ihr ehrenamtliches Engagement und Ihr Durchhaltevermögen wäre ein reibungsloser Ablauf nicht denkbar gewesen. Nochmals unseren allerherzlichsten Dank. Sie haben dazu beigetragen, dass in den 22 Urnenwahlbezirken und vier Briefwahlbezirken der Stadt Hohen Neuendorf die Wahl ordnungsgemäß und einwandfrei durchgeführt werden konnte. 

Doch beendet ist das Wahljahr 2021 noch nicht. Am 12. Dezember 2021 findet die Stichwahl zur Wahl des Landrates des Landkreises Oberhavel statt und auch hier benötigen wir wieder dringend Ihre Unterstützung. Wenn Sie sich für das Ehrenamt als Wahlhelferin/Wahlhelfer zur Verfügung stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Wahlbehörde der Stadt Hohen Neuendorf, Tel. 03303-528300 oder wahlen@hohen-neuendorf.de.

Hygienemaßnahmen zur sicheren Durchführung der Wahl des Landrates des Landkreises Oberhavel

 Die Gesundheit der Wählenden als auch Wahlhelfenden liegt uns sehr am Herzen. Daher hat die Stadt Hohen Neuendorf ein Hygienekonzept erarbeitet, um die Wahl für alle möglichst sicher zu gestalten.

Unsere Maßnahmen um Sie zu schützen sind:

  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m
  • Zugangskontrolle in den Wahllokalen
  • Spuckschutzwände
  • Tragen mindestens einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung bei nicht möglicher Einhaltung des Mindestabstands außerhalb der Wahllokale und generell im Wahllokal
  • Hinweisschilder zu den Hygienemaßnahmen vor den Wahllokalen
  • Gute Durchlüftung der Wahlräume
  • Bereitstellung von Desinfektionsmitteln
  • Bereitstellung von dokumentenechten, antibakteriellen und antiviralen Stiften
  • Testung des Wahlvorstandes vor Beginn der Wahlhandlung
  • Klare Wege-Führung durch entsprechende Hinweisschilder
  • Regelmäßiges Desinfizieren der Oberflächen

 

So können Sie uns helfen:                                               

  • Tragen einer mindestens medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung
  • Desinfizieren der Hände oder gründliches Händewaschen
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m
  • Eigenen Stift mitbringen
  • Möglichst wenig sprechen im Wahllokal, um die Aerosolbildung zu reduzieren
  • Beachtung der Hinweisschilder
  • Alle Unterlagen zum kontaktlosen Vorzeigen parat halten, lediglich die Wahlbenachrichtigung wird einbehalten

 

Bei Krankheitssymptomen suchen Sie das Wahllokal bitte nicht auf, sondern nutzen Sie den Wahlschein. Dieser kann am Wahltag noch bis 15 Uhr im Rathaus der Stadt Hohen Neuendorf, Oranienburger Str.2 in Hohen Neuendorf beantragt werden. Sie erhalten dann Ihre Briefwahlunterlagen vor Ort. Diese müssen bis 18 Uhr im Rathaus der Stadt Hohen Neuendorf abgeben werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen die Wahlleitung der Stadt Hohen Neuendorf

Briefwahlunterlagen (online) beantragen

Wer zur Wahl des Landrates des Landkreises Oberhavel am 28. November 2021 und ggf. zur Stichwahl am 12. Dezember 2021 nicht persönlich wählen gehen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen und seine Stimme schon vorher abzugeben. Voraussetzung ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte bzw. des Personalausweises. Die Briefwahlunterlagen können nicht nur schriftlich oder persönlich, sondern ab dem 25. Oktober 2021  auch online unter  OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein (wahlschein.de) angefordert werden.

Extra Schalter zur Ausgabe von Briefwahlunterlagen geöffnet

Ab Donnerstag, den 02. Dezember 2021 können Wählerinnen und Wähler die Briefwahlunterlagen auch direkt im Rathaus beantragen, abholen bzw. die Briefwahl gleich vor Ort vornehmen. Ausschließlich hierfür der Raum U_0.9 im UG bis zum 10. Dezember 2021 von Montag bis Freitag zu folgenden Zeiten besetzt:

 

Mo.  8 - 12 Uhr und 13:30 - 16 Uhr
Di.  8 - 12 Uhr und 13:30 - 18 Uhr
Mi.  8 - 12 Uhr und 13:30 - 16 Uhr
Do.  8 - 12 Uhr und 13:30 - 17 Uhr
Fr.  8 - 12 Uhr

 

Am Freitag, den 10. Dezember,  in der Zeit von 13:30 bis 18 Uhr und am Samstag den 11 Dezember 2021, in der Zeit 8 - 12 Uhr  können zusätzlich Briefwahlunterlagen im Rathaus beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Sie noch bis zum Wahltag, um 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen im Rathaus beantragen.

 Wahlkabine und Wahlurne sind in der Ausgabe vorhanden.  Zwingend erforderlich ist das Vorlegen der Wahlbenachrichtigungskarte oder des Personalausweises. 

Aktuelle Informationen gibt es unter www.hohen-neuendorf.de/wahlen.

Wir suchen Wahlhelfer*innen für die Wahl des Landrates des Landkreise Oberhavel am 28. November 2021

Die Stadt Hohen Neuendorf sucht für die Wahl des Landrates des Landkreises Oberhavel am 28. November 2021 und ggf. zu Stichwahl am 12. Dezember 2021 wieder Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie und die wiederum lebt von der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Um Wahlen zu organisieren, durchzuführen und die Ergebnisse zu ermitteln, sind umfangreiche Arbeiten nötig.

Das Wahlgebiet unserer Stadt wird für die kommende Wahl aus 22 Wahlbezirken und vier Briefwahllokalen bestehen. Neben dem Einsatz städtischer Bediensteter sind wir dabei auch auf die Hilfe und Unterstützung unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Was ist ein Wahlvorstand?

Für jeden der 22 Wahlbezirke und in jedem Briefwahlbezirke wird ein Wahlvorstand einberufen. Dieser gewährleistet am Wahltag den reibungslosen Ablauf. Der Wahlvorstand besteht aus einem/einer Vorsitzenden, einem/einer Stellvertreter/in und bis zu sieben Beisitzer/innen.

Wer kann Wahlhelfer/in werden?

Im Wahlvorstand können alle tätig werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitglieds der Europäischen Union haben, mindestens 16 Jahre alt und wahlberechtigt sind. Sie brauchen keine besonderen Vorkenntnisse. Das Wahlbüro bietet vorab Schulungen an. Die Termine werden mit der Einberufung bekannt gegeben.

Was macht ein/e Wahlhelfer/in?

Die Wahlhelfer in den Wahllokalen haben folgende Aufgaben:

• Prüfung der Wahlberechtigung

• Ausgabe der Stimmzettel

• Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis

• Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe

• Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr

Im Regelfall muss ein/e Wahlhelfer/in im Wahllokal nicht den ganzen Tag anwesend sein, eine Absprache zur Arbeit in Schichten ist selbstverständlich möglich. Wichtig ist nur, dass alle Wahlhelfende zur Auszählung ab 18 Uhr anwesend sind.

Die Mitglieder des Briefwahlvorstandes treffen sich erst gegen 14 Uhr, entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und zählen ab 18 Uhr die vorab per Briefwahl abgegebenen Stimmen aus.

Gibt es eine Vergütung für die Arbeit als Wahlhelfer?

Für den Einsatz wird ein Erfrischungsgeld in folgender Höhe gezahlt:

Wahlvorstand 50 Euro und stellvertretender Wahlvorstand, Beisitzer/innen je 40 Euro.

Wie kann ich mich als Wahlhelfer/in melden?

Wenn Sie Wahlhelfer/in werden möchten, können Sie sich mit dem unten aufgeführten Vordruck anmelden. Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden und Bekannten in einem Wahllokal werden berücksichtigt und meistens erfüllt.

Per E-Mail erreichen Sie uns unter wahlen@hohen-neuendorf.de

Telefonisch erreichen Sie uns in unserem Wahlbüro unter: (03303) 528-300