Kindergärten & Tagespflege in Hohen Neuendorf

Allgemeine Informationen

Kindertagesstätten sind sozialpädagogische familienergänzende Einrichtungen, in denen Kinder tagsüber gefördert, erzogen, gebildet, betreut und versorgt werden. Mit Wirkung vom 01.08.2005 wurden alle städtischen Kitas in freie Trägerschaft übergeben. Anmeldungen für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte sind bei der Stadt Hohen Neuendorf vorzunehmen. Nach der Platzzusage stellt die Stadt Hohen Neuendorf auf Antrag der Eltern ebenfalls den Rechtsanspruch für Kinder in Kindertagesstätten fest.

 

Kindertagespflege dient der Betreuung von Kindern, vorrangig im Alter bis zu drei Jahren, im Haushalt der Tagespflegeperson, des Personensorgeberechtigen oder in anderen geeigneten Räumen. Entsprechend des Rechtsanspruches erstellt die Stadt Hohen Neuendorf auf Antrag den Vertrag zwischen den Eltern, der Tagespflegeperson und der Stadtverwaltung. Darüber hinaus erfolgt die Festsetzung der Elternbeiträge für die Betreuung in der Tagespflege durch die Stadt Hohen Neuendorf gemäß der Kindertagespflegesatzung und der verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen.

 

Die Betreuung von Kindern im Alter bis zum Schuleintritt erfolgt in der Regel sechs Stunden täglich.

Die Betreuung von Kindern im Grundschulalter erfolgt in der Regel mit vier Stunden täglich, wobei die Zeit von 08.00-12.00 Uhr als Unterrichtszeit gewertet wird.

 

Den rechtlichen Rahmen für die Kindertagesbetreuung bildet das Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg.

Das Kindergartenjahr beginnt analog dem Schuljahr am 01.08. und endet am 31.07. des Folgejahres.

 

Die einzelnen Kindertagesstätten und eine Liste mit den Tagespflegestellen sind nachfolgend aufgeführt.

 

 

Anträge/Verfahren

 

Bitte richten Sie Ihre Anliegen an die zentrale Kita-Mail-Adresse: kindertagesbetreuung@hohen-neuendorf.de

Telefonische Erreichbarkeit bei Anliegen in Bezug auf Kindertagespflege: 03303/528-135

Telefonische Erreichbarkeit bei Anliegen in Bezug auf Kindertagesstätten: 03303/528-194

 

Anmeldung Ihres Kindes zur Aufnahme in einer Kindertagestätte (vor Platzzusage):

Bitte reichen Sie ausschließlich das Formular "Anmeldung zur Aufnahme in eine Kindertagesstätte" bei der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf ein. Die Anmeldungen werden dann jeweils zum 15. eines Monats durch die Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung an die Einrichtungen weitergeleitet. Im Anschluss setzen Sie sich bitte direkt mit den Kitas in Verbindung, da diese sich alle in freier Trägerschaft befinden und die Kita-Plätze eigenständig vergeben.

 

Aufnahme Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagespflegeperson (nach Platzzusage):

Bitte reichen Sie den "Antrag auf Feststellung des Betreuungsbedarfes" bei der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf ein, auf dem die Kita bzw. die Tagespflegeperson den Betreuungsbeginn mit einer Unterschrift bestätigt hat.*

 

Änderung der Betreuungszeit:

Bitte reichen Sie den "Antrag auf Feststellung des Betreuungsbedarfes" bei der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf ein.*

 

*Sollten Sie mehr als 30 Wochenstunden in der Kita/Tagespflege bzw. mehr als 20 Wochenstunden im Hort benötigen, reichen Sie bitte auch die "Arbeitgeberbestätigungen" bzw. für Selbstständige, die "Bestätigung für Selbstständige" ein. Bitte tragen Sie auf den Formularen auch Ihre einfachen Wegezeiten ein.

 

Kinder aus anderen Kommunen im Landkreis Oberhavel:

Findet die Betreuung Ihres Kindes in der Stadt Hohen Neuendorf statt, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnortgemeinde und lassen sich eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen. Diese reichen Sie bitte im Anschluss bei der Stadt Hohen Neuendorf ein.

 

Kinder aus Berlin oder anderen Landkreisen:

Findet die Betreuung Ihres Kindes in der Stadt Hohen Neuendorf statt, wenden Sie sich bitte an den Landkreis Oberhavel in Oranienburg.