Hinweisgeberschutz
Mit der Etablierung einer internen Meldestelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber setzt die Stadt Hohen Neuendorf das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (Link), das brandenburgische Hinweisgebermeldestellengesetz (Link) und die EU-Richtlinie 2019/1937 (Link) (auch: Whistleblower-Richtlinie) um.
Beschäftigte, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, können sich an die nachfolgenden Meldestellen (intern oder extern) wenden, um diese Informationen unter dem gesetzlich vorgegebenen Schutz offenzulegen.
Interne Meldestelle
Stadtverwaltung Hohen Neuendorf
Interne Hinweisgebermeldestelle
Oranienburger Straße 2
16540 Hohen Neuendorf
oder
hinweisgeberstelle@hohen-neuendorf.de
Externe Meldestelle
Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
oder