Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Hohen Neuendorf ist bemüht, ihre Website https://hohen-neuendorf.de/ im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites der Stadt Hohen Neuendorf https://hohen-neuendorf.de/, https://klimaschutz.hohen-neuendorf.de/, https://buergerhaushalt.hohen-neuendorf.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) vereinbar.

Noch bestehende Mängel

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.09.2020 erstellt.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen der Stadt Hohen Neuendorf in Form einer BITV/WCAG Selbstbewertung. Die BITV/WCAG Selbstbewertung fußt auf den Prüfschritten des BITV-/WCAG-Tests.

Die Erklärung wurde zuletzt am 16.09.2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel bezüglich des barrierefreien Zugangs zu Inhalten dieses Angebots auffallen oder sollten Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden. Sie werden zeitnah eine Antwort erhalten.

Internetredaktion der Stadt Hohen Neuendorf
E-Mail: internet@hohen-neuendorf.de
Telefon: 03303/528 171

Sie können uns auch gerne per Post kontaktieren:

Stadtverwaltung Hohen Neuendorf
Fachbereich Marketing
Oranienburger Str. 2
16540 Hohen Neuendorf

Selbstverständlich beachten wir die Vorschriften des Datenschutzes.

Hier geht es zur Datenschutzerklärung.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Rückmeldungen nicht zufriedenstellend von uns bearbeitet werden, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu wenden.

Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und Trägern öffentlicher Stellen zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.

Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.