Bundestagswahl 2025
Informationssammlung zu der Bundestagswahl für Wählende mit unterschiedlichen Behinderungsformen - Leichte Sprache
Was muss ich über die Bundestags-Wahl wissen?
Link: https://www.bundeswahlleiterin.de/info/leichte-sprache/bundestagswahl.html#3e27b78d-80e5-400c-9183-c270758170aa
Wahlberechtigtenverzeichnis und Beantragung von Briefwahlunterlagen
Am 23.Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein seines Wahlkreises hat.
Das Wählerverzeichnis wird in einem automatisierten Verfahren geführt. Die Eintragung erfolgte bis zum 12.01.2025 von Amts wegen, danach bis zum 02.02.2025 auf Antrag.
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eigetragen sind, erhalten bis zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor der Wahl bis zum 02.02.2025 einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Weitere Informationen hierzu sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter dem Link Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin
Briefwahlunterlagen (online) beantragen
Wer zur Bundestagswahl nicht persönlich wählen gehen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen und seine Stimmen schon vorher abzugeben.
Die Briefwahlunterlagen können nicht nur schriftlich oder persönlich, sondern
vom 27. Januar bis zum 17. Februar 2025 auch online unter dem Link
OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein
angefordert werden.
Außerdem finden Sie auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben einen QR-Code, über den Sie die Beantragung vornehmen können.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl die Zustellung der Briefwahlunterlagen erst erfolgen kann, wenn die Stimmzettel vorliegen. Dies wird frühestens am 03.02.2025 der Fall sein. Wir bitten Sie deshalb, bis dahin von Nachfragen zum Verbleib ihrer Wahlunterlagen abzusehen.
Schalter zur Ausgabe von Briefwahlunterlagen geöffnet
Wählerinnen und Wähler können die Briefwahlunterlagen auch direkt im Rathaus beantragen, abholen bzw. die Briefwahl gleich vor Ort vornehmen. Voraussetzung ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung bzw. eines Lichtbildausweises.
Bitte melden Sie sich dazu am Empfang der Stadtverwaltung bis zum 21.02.2025. Die Ausgabe erfolgt dann im Einwohnermeldeamt. Der Briefwahlschalter ist ab dem 03.02.2025 von Montag bis Freitag zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Am Freitag, den 21.02.2025, können in der Zeit von 13:30 bis 15:00 Uhr zusätzlich Briefwahlunterlagen im Rathaus beantragt und abgeholt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Sie noch bis zum Wahltag, um 15.00 Uhr, Briefwahlunterlagen im Rathaus erhalten.
Eine Wahlkabine und eine Wahlurne sind in der Ausgabe vorhanden.
Weitere Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
In den letzten Januarwochen erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite finden Sie einen Antrag, mit dem Sie unkompliziert einen Wahlschein und Ihre Briefwahlunterlagen anfordern können.
Bitte an die Wahlberechtigten
Nach Eingang der Stimmzettel stehen uns nur etwa zwei Wochen für die Bearbeitung und den Versand Ihrer Unterlagen zur Verfügung. Danach müssen Sie Sorge für den fristgerechten Eingang der Unterlagen in der Wahlbehörde tragen.
Sollten Sie die Möglichkeit haben, dieses Mal aufgrund der Kürze der Zeit auf Briefwahl zu verzichten und am Wahltag persönlich in Ihr Wahllokal zu gehen, würden Sie zum einen den rechtzeitigen Eingang Ihres Stimmzettels sicherstellen und zum anderen die Wahlbehörde in der heißen Vorbereitungsphase erheblich entlasten.
Danke für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Wahlbehörde
Bekanntmachung - Einsichtnahme in Wählerverzeichnis und Erteilung Wahlscheine
Bekanntmachung - Wahllokale und Wahlverfahren