Planfeststellungsverfahren, Bauleitpläne und Satzungen mit Bürgerbeteiligung
Beteiligung der Öffentlichkeit an der kommunalen Bauleitplanung

Wir stellen Ihnen auf diesen Seiten Unterlagen zu aktuellen Bauleitplanverfahren (siehe Seitenende) zur Verfügung. Diese Informationen sind allerdings nur während der Auslegung oder frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung online. Wenn hier keine Informationen hinterlegt sind, findet zur Zeit keine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung oder Auslegung statt.
Haben Sie Fragen zu laufenden Bauleitplanverfahren?
Für Auskünfte zu Bebauungsplänen oder anderen Satzungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Fachbereiches 5 Bauen.
Informationen bei:
Herrn | Luchterhand | Telefon: +49 3303 528 - 143 | ||
Frau | Fritzsch | Telefon: +49 3303 528 - 163 | ||
Einsichtnahme und Stellungnahme:
Die Unterlagen liegen in der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf, Fachbereich 5 Bauen, Oranienburger Straße 2, im Raum 110 des 1. Obergeschosses (Fachdienst Planung und Hochbau, Liegenschaften, Klimaschutz) während folgender Zeiten
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Montag |
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von |
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8:00 - 12:00 Uhr |
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und |
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14:00 - 16:00 Uhr |
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Dienstag |
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von |
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8:00 - 12:00 Uhr |
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und |
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14:00 - 18:00 Uhr |
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Mittwoch |
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von |
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8:00 - 12:00 Uhr |
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und |
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14:00 - 16:00 Uhr |
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Donnerstag |
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von |
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8:00 - 12:00 Uhr |
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und |
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14:00 - 17:00 Uhr |
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Freitag |
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von |
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8:00 - 12:00 Uhr |
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zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist (Zeitraum der Beteiligung) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hohen Neuendorf, Oranienburger Straße 2, 16540 Hohen Neuendorf abgegeben werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, Stellungnahmen per E-Mail an <stadtplanung@hohen-neuendorf.de> zu schicken. Es wird gebeten, die vollständige postalische Anschrift anzugeben.
Hinweis: Sofern die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus-SARS-CoV-2 auch noch während des genannten Offenlagezeitraumes gelten, wird das Rathaus weiterhin für den Besucherverkehr nur eingeschränkt geöffnet sein. Wir bitten vor Betreten des Rathauses um eine Anmeldung am Empfang oder alternativ einen Anruf unter der Telefonnummer: 03303 528 163 bzw. 528 143.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Datenschutzerklärung – Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welches mit ausliegt.
Unterlagen zu aktuellen Bauleitplanverfahren

Bebauungsplan Nr. 66:
„Mädchenviertel"
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr.66: „Mädchenviertel Stadtteil Hohen Neuendorf" [Stand: Februar 2021], bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung,
(Luftbild, Quelle Geobasis-DE/LGB)
liegt in der Zeit vom 02.03.2021 bis einschließlich 01.04.2021
zur Einsichtnahme gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) frühzeitig öffentlich aus.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist eine nachhaltige und geordnete städtebauliche Entwicklung zur Erhaltung des Gebietscharakters zu sichern.
Verfahren
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt, da mit der Planaufstellung sich der ergebende Zulässigkeitsmaßstab (gemäß § 34 BauGB) nicht wesentlich verändert wird.
Umweltprüfung
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht wird im vereinfachten Verfahren abgesehen. Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 7 BauGB im Planverfahren berücksichtigt und als landschaftsplanerischer Fachbeitrag in die Begründung integriert.
Beteiligungsunterlagen:
