Flächennutzungsplan


Die Stadt Hohen Neuendorf hat für das Gemeindegebiet 2 Flächennutzungspläne. Einen Flächennutzungsplan für Stolpe und einen Flächennutzungsplan für die Stadtteile Bergfelde, Borgsdorf und Hohen Neuendorf.

wirksamer Flächennutzungsplan (HN, BO, BE)

Der Flächennutzungsplan für die Ortsteile Bergfelde, Borgsdorf und Hohen Neuendorf ist seit 2001 wirksam. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Flächennutzungsplanes war Stolpe noch kein Stadtteil der Gemeinde Hohen Neuendorf.

Am 26.07.2001 erfolgte der Beitrittsbeschluss, Beschluss Nr.2001/0111, gemäß Genehmigungsbescheid des Bauordnungs- und Planungsamtes des Landkreises Oberhavel als höhere Verwaltungsbehörde vom 23.05.2001, unter Aktenzeichen 01459-01-39.

Mit Bekanntmachung am 20.10.2001 ist der Flächennutzungsplan wirksam.

wirksamer Flächennutzungsplan Stolpe

Der Flächennutzungsplan des heutigen Staddteils Stolpe wurde aufgestellt, als Stolpe noch eine eigenständige Gemeinde bildete. Er ist wirksam seit 2003.

Am 06.02.2003 erfolgte der Beitrtittsbeschluss gemäß Genehmigungsbescheid des Bauordnungs- und Planungsamtes des Landkreises Oberhavel als höhere Verwaltungsbehörde am 26.11.2002.

Mit Bekanntmachung am 03.04.2003 ist dier Flächennutzungsplan wirksam.

wirksame Änderungsverfahren in Teilbereichen

Seit der Aufstellung der Flächennutzungspläne im Jahr 2001 beziehungsweise im Jahr 2003 wurden mehrfach Anpassungen vorgenommen, zum Beispiel im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. Die rechtswirksamen Änderungen sind unten aufgelistet.

FNP Arbeitsstand 2008 (kein rechtsverbindlicher Status)

Beinhaltet Änderungen 001-004, 009, 0012 und 013

012 Am Golfplatz

013 Gemeinbedarfsfläche nördl. Goethestraße

020 Alte Kolonie/südlich der Hohen Neuendorfer Straße

021 Teilbereiche I bis III - Berliner Straße

022 Teilfläche westlich der Mittelstraße

024 Teilbereich Zühlsdorfer Straße/Briesestraße

025 Teilbereich Birkenwerderstraße