Breitbandausbau genehmigen
Beschreibung
Für den Ausbau der Netzinfrastruktur wird die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes durch öffentlich-rechtliche Verträge geregelt. Die dafür erforderliche Zustimmung des Wegebaulastträgers ist vor Verlegung der entsprechenden Telekommunikationsleitungen einzuholen.
Für das entsprechende Antragsverfahren im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) steht bundesweit das durch die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz entwickelte Breitband-Portal zur Verfügung. Dieses Portal dient der digitalen Antragsstellung, um die Genehmigungen für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen zu erhalten.
Vor der Nutzung des Portals ist eine Registrierung über das bundeseinheitliche Unternehmenskonto (via ELSTER-Login) erforderlich. Dies gilt für sowohl für das antragstellendes Unternehmen als auch von einem Telekommunikationsunternehmen (TKU) beauftragten Dienstleister.
Die Stadt Hohen Neuendorf bearbeitet ab dem 01.09.2026 nur noch Anträge auf Trassenzustimmung, die über das Breitbandportal eingereicht werden.
Online-Verfahren
Breitbandausbau
Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 127 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz online beantragen
Dokumente
- Wegerechtsurkunde
- Trassenplanung (koordinierter Leitungsplan)
- Genehmigungsplan mit wesentlicher Baubeschreibung
- ggf. Vollmacht, Fachkundenachweis
Hinweis: Anträge können nur mit vollständig eingereichten Unterlagen bearbeitet werden.
Gebühren
Für das Erstellen einer Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 127 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz wird eine Gebühr erhoben. Diese sind in der Satzung der Stadt Hohen Neuendorf veröffentlicht (Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hohen Neuendorf vom 31.08.2023).
Kay Lünser
SB Aufbrüche
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