Schöffen für Amts- und Landgerichte gesucht

(31.01.2018)  In diesem Jahr enden die Amtszeiten der Schöffen in den Strafabteilungen der Amtsgerichte und Strafkammern des Landgerichts Neuruppin. Aus diesem Grund sucht die Stadt Hohen Neuendorf Bürgerinnen und Bürger, die sich dieser ehrenamtlichen Tätigkeit in der neuen Wahlperiode widmen möchten.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die das Richteramt mit gleichem Recht und gleicher Verantwortung wie Berufsrichter ausüben. Die Mitwirkung der Schöffen ist ein unverzichtbares Element einer unabhängigen Gerichtsbarkeit des demokratischen Rechtsstaats. Sie gewährleistet, dass Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen werden. Im Schöffengericht stehen dem Berufsrichter am Amtsgericht als Vorsitzenden zwei Schöffen zur Seite. Die Strafkammern sind mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen (große Strafkammer), in Verfahren über Berufungen gegen ein Urteil des Strafrichters oder des Schöffengerichts mit dem Vorsitzenden und zwei Schöffen (kleine Strafkammer) besetzt. Da für jede Verurteilung und jedes Strafmaß eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist, kann gegen das Votum beider Schöffen niemand verurteilt werden.

Die Amtszeit beginnt am 01.01.2019 und endet am 31.12.2023.

Das Amt kann jeder / jede ausüben, der / die:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- den Hauptwohnsitz in der Stadt Hohen Neuendorf hat,
- im Jahr der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht älter als 70 Jahre ist,
- für die Ausübung gesundheitlich geeignet ist,
- die deutsche Sprache ausreichend beherrscht und
- nicht in Vermögensverfall geraten ist.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Über juristische Kenntnisse müssen die Schöffen nicht verfügen. Vielmehr sollen ihre Alltagskenntnisse, gesunder Menschenverstand und allgemeine Lebenserfahrung die Entscheidung der Berufsrichter ergänzen.

Für die Tätigkeit in diesem Ehrenamt gibt es Fahrtkostenersatz, Aufwandsentschädigung, Ersatz sonstiger Aufwendungen, Entschädigung für Zeitversäumnis, Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung und Entschädigung für Verdienstausfall.

Wer sich als Schöffin oder Schöffe bewerben möchte, schickt seine schriftliche Bewerbung bis zum 30.5.2018 unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Wohnanschrift, Geburtsdatums, Geburtsortes, Berufes und der jetzigen Tätigkeit an:

Stadt Hohen Neuendorf
Wahlleiterin
Oranienburger Straße 2
16540 Hohen Neuendorf

Ein passendes Bewerbungsformular gibt es am Ende dieser Seite zum Download und im Rathaus. Weitere Informationen finden Interessierte auch auf der Internetseite www.schoeffen.bb.de oder auf der Internetseite vom Justizministerium Brandenburg. Für Nachfragen zur Bewerbung steht auch Hohen Neuendorfs stellv. Wahlleiterin Charleen Haan unter Tel. (03303) 528-170 zur Verfügung.

Aus den eingereichten Bewerbungen stellt die Stadt Hohen Neuendorf eine Vorschlagsliste für die Wahl zusammen, über die die Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2018 befindet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden danach von Wahlausschüssen beim Gericht gewählt. Über ihre Wahl erhalten die Bewerber im Herbst Bescheid.

Übrigens: Auch für die Jugendgerichte werden Schöffen gesucht. Neben den oben genannten Kriterien müssen die BewerberInnen hierfür zusätzlich Erfahrung in der Jugenderziehung besitzen und erzieherisch befähigt sein. Dabei kommen nicht nur LehrerInnen infrage, sondern auch Lehrausbilder, ehrenamtlich in der schulischen und sportlichen Jugendarbeit Tätige oder Eltern mit mehreren Kindern. Für das Ehrenamt als Schöffe am Jugendgericht können sich Interessierte bis zum 31.03.2018 beim Landkreis bewerben. Mehr Infos gibt es hier.