Ampelanlage Berliner Str./Ecke Oranienburger Str.
(Update vom 21. September 2026)
Auf erneute Nachfrage der Stadt Hohen Neuendorf erklärte der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg nun, dass die alte Lampentechnik zu den wiederkehrenden Ausfällen der Lichtsignalanlage an der Berliner Straße/Ecke Oranienburger Straße führe. Defekte Glühlampen könnten nicht ersetzt werden, da es diese nicht in ausreichender Qualität am Markt gäbe. Die Modernisierung der Ampel auf LED-Technik werde nun jedoch in den Planungen des Landesbetriebs vorgezogen und priorisiert. Ein konkreter Zeithorizont wurde noch nicht genannt.
(14. September 2026)
Seit einigen Monaten kommt es wiederholt und in erheblicher Häufigkeit zu technischen Störungen der Lichtsignalanlage an der Berliner Straße / Ecke Oranienburger Straße (Kaufland-Kreuzung). Für sämtliche Verkehrsteilnehmende und auch für die Stadt Hohen Neuendorf ist dies ein großes Ärgernis.
Die betreffende Lichtsignalanlage befindet sich jedoch nicht in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung. Zuständiger Straßenbaulastträger und damit Ansprechpartner für die technische Unterhaltung, Wartung und Störungsbeseitigung der Anlage ist der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.
Sämtliche bekannt gewordenen Störungen wurden und werden von der Stadtverwaltung unverzüglich an den zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen weitergeleitet, um eine schnellmögliche Störungsbehebung zu ermöglichen. Die wiederkehrenden Störungsmeldungen verdeutlichen die fortbestehende Problematik. Die Stadtverwaltung steht hierzu fortlaufend im Austausch mit dem Landesbetrieb Straßenwesen. Eine Weiterleitung der Störungsmeldung erfolgte zuletzt unter anderem am 10.09.2026, am 12.09.2026 sowie erneut am 14.09.2026.
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg wurde seitens der Stadtverwaltung ausdrücklich und mit entsprechender Dringlichkeit darum gebeten, die Angelegenheit mit der gebotenen Priorität zu prüfen, die Ursache der wiederkehrenden Störungen abschließend zu ermitteln und die erforderlichen technischen Maßnahmen zu veranlassen, um eine dauerhafte und verlässliche Sicherstellung der ordnungsgemäßen sowie störungsfreien Funktion der Lichtsignalanlage zu gewährleisten.
Eine unmittelbare technische Einflussnahme oder eigenständige Behebung durch die Stadtverwaltung ist aufgrund der bestehenden Zuständigkeitsverteilung jedoch nicht möglich.
Die Stadtverwaltung wird den Vorgang weiterhin aufmerksam begleiten und sich für eine möglichst zeitnahe und nachhaltige Lösung der bestehenden Problematik einsetzen.
