Landkreis sucht Schöffen für Jugendgerichte

(19.01.2018)  Der Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel sucht Schöffen für die Jugendgerichte an den Amtsgerichten in Oranienburg und Zehdenick sowie am Landgericht Neuruppin. Die Amtszeit beginnt am 01.01.2019 und endet im Dezember 2023. Die ehrenamtlichen Richter haben gleiches Stimmrecht wie Berufsrichter bei den Entscheidungen über Schuld- und Straffragen.

Das Amt kann jede beziehungsweise jeder ausüben, der
- im Jahr der Schöffenwahl das 25. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht älter als 70 Jahre ist,
- für die Ausübung gesundheitlich geeignet ist,
- den Hauptwohnsitz im Landkreis Oberhavel hat,
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und
- die deutsche Sprache ausreichend beherrscht.

Das Amt eines Schöffen verlangt zudem Lebenserfahrung und in hohem Maße Menschenkenntnis, Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Eignung verfügen. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Die Schöffen werden zu etwa zwölf Sitzungen im Jahr herangezogen. Für diese Tätigkeit sind sie vom Arbeitgeber freizustellen und erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages Oberhavel muss dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten vorschlagen, wie Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen werden in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Schöffen gewählt. Bereits tätige Jugendschöffen können sich erneut bewerben.

Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat, kann sich bis zum 31.03.2018 bewerben beim:

Landkreis Oberhavel
Fachbereich Jugend
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg.

Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular erhalten Sie telefonisch unter 03301 601-4865 bzw. auf der Internetseite www.oberhavel.de.