Verkehrsentwicklungsplan

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat auf ihrer Sitzung am 26.03.2015 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss B 007/2015 den Verkehrsentwicklungsplan in der Planfassung vom 30.01.2015 beschlossen und für aufgestellt erklärt.

Der räumliche Geltungsbereich des Verkehrsentwicklungsplans umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Hohen Neuendorf.

Der Verkehrsentwicklungsplan ist ein strategisches sektorales Planwerk auf kommunaler Ebene. Er dient als eine Grundlage für eine in sich schlüssige gesamtstädtische Betrachtung. Über die Darstellungen im Flächennutzungsplan finden die wesentlichen Bestandteile des Verkehrsentwicklungsplanes ihren Weg in die vorbereitende Bauleitplanung. Bei der späteren verbindlichen Bauleitplanung sowie bei Einzelvorhaben findet der Verkehrsentwicklungsplan als gesamtstädtisches Planungsinstrument Anwendung. Er dient als Argumentationshilfe in der förmlichen Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und findet regelmäßig Anwendung bei der Beitragserhebung im Straßenbau.

Das Planwerk ist eine Entscheidungshilfe für Politik und Bürger in der Straßenausbauplanung. Er kann zu einer Versachlichung in der Einzelfall-Diskussion beitragen, lässt aber immer noch das erforderliche Maß an Spielraum für sachgerechte Lösungen.

Der Verkehrsentwicklungsplan kann in der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf im Fachbereich IV während der Dienststunden eingesehen werden.