Energie-Soforthilfe

Nachdem die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus auch die Stadt Hohen Neuendorf erfasst und zu wirtschaftlichen Krisenlagen für die örtliche Wirtschaft geführt hat, sind auf diese weiteren Erschwernisse durch die im Jahr 2022 auf ihren historischen Höchststand gestiegenen Energiepreise hinzugekommen. Um die heimische Wirtschaft zu entlasten, hat die Stadt Hohen Neuendorf eine „Richtlinie zur Gewährung einer Soforthilfe für aufgrund gestiegener Energiepreise 2022 in ihrer Existenz bedrohte kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe“ beschlossen.  Die sogenannte „Energie-Soforthilfe“ kann ab sofort beantragt werden. 

Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Angehörige der freien Berufe und kleine Unternehmen unabhängig ihrer Rechtsform mit bis zu 5 Beschäftigten in Vollzeit (Teilzeitkräfte sind in Vollzeitkräfte umzurechnen) neben dem/der Unternehmer/-in, die

a) wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmer oder im Haupterwerb als Angehörige der freien Berufe oder Selbständige tätig sind, und in jedem Fall

b) ihre Tätigkeit von einer Betriebs- oder Arbeitsstätte in der Stadt Hohen Neuendorf ausüben und

c) bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.

Unerheblich ist, ob der/die Antragsberechtigte ganz oder teilweise steuerbefreit ist. Die weiteren Regularien zu den Voraussetzungen, zur Art und Höhe der Soforthilfe und zum Verfahren entnehmen Sie bitte der beigefügten Richtlinie. Das entsprechende Antragsformular ist ebenfalls angefügt.