Landkreis und Kommunen unterzeichnen Kitavertrag

Vertragsunterzeichnung

(7. Oktober 2020) Wir zitieren eine Pressemitteilung des Landkreises Oberhavel:

Es war ein Kraftakt, der ein gutes Ende genommen hat: Vor Ablauf des alten Kitavertrags haben Landrat Ludger Weskamp und Vertreter der Oberhaveler Städte, Gemeinden und des Amtes Gransee und Gemeinden am Dienstag, 06.10.2020 im Kreistagssaal in Oranienburg einen neuen Kitavertrag unterzeichnet. Der neue Kitavertrag wird damit nahtlos ab dem 01.01.2021 gelten. Dem Vertragsschluss gingen Beschlüsse im Kreistag sowie in den Städten, Gemeinden und dem Amt Gransee und Gemeinden voraus.

In den vergangenen 13 Monaten hatte es auf verschiedenen Ebenen Arbeitsgespräche zum neuen Vertragsentwurf gegeben. Unter anderem fanden Beratungen mit der Bürgermeisterin, den Bürgermeistern und dem Amtsdirektor sowie mit den Verantwortlichen der Kita- und Finanzbereiche der Städte, Gemeinden und des Amtes Gransee statt. „Es war uns wichtig, die Neuverhandlung des Vertrages transparent und gemeinsam mit den Kommunen zu gestalten. Deshalb stand unsere zuständige Fachbereichsleiterin des Landkreises, Kirstin Fussan, bei zahlreichen Ausschusssitzungen in den Städten und Gemeinden bei Bedarf ganz direkt vor Ort Rede und Antwort", erläuterte Landrat Ludger Weskamp bei der Vertragsunterzeichnung. „Das hat viel Zeit und Kraft gekostet, das Ergebnis aber war aller Mühen wert und ist ein wichtiges Signal für alle Menschen in Oberhavel. Es zeigt, dass wir eine gemeinsame Lösung im Sinneder Menschen unseres Landkreises auf den Weg gebracht haben.“

Denn der öffentlich-rechtliche Vertrag regelt die Übertragung einzelner Aufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe – also des Landkreises – auf die Städte und Gemeinden. Dazu zählen insbesondere die Feststellung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz, die Gewährung von längeren Betreuungszeiten, die Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts für einen Kitaplatz und die Vermittlung von Tagespflegepersonen. Ohne den Kitavertrag wäre deshalb nicht mehr die Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung, sondern der Landkreis Oberhavel der zuständige Ansprechpartner für die Planung und die Durchführung der Kindertagesbetreuung. Das bedeutet, dass sich Eltern, die ihr Kind in Oberhavel für einen Kitaplatz anmelden möchten, dann direkt an den Landkreis wenden müssten – egal ob aus Fürstenberg/Havel oder Glienicke/Nordbahn.

Verhandelt wurde außerdem über die konkrete Ausgestaltung der Finanzierungsströme. Die Städte, Gemeinden und das Amt Gransee erhalten demnach vom Landkreis alle Mittel, die vom Land Brandenburg für die Kitabetreuung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus stellt der Landkreis Oberhavel einen festen Betrag von jährlich 8,3 Millionen Euro zur Verfügung. Im Weiteren einigten sich der Landkreis und die Kommunen darauf, dass das Verfahren der eingesparten Kreisumlage beibehalten wird.

Nicht zu den Inhalten des Vertrages, der seit dem Jahr 2004 erstmals neu geschlossen wurde, zählen der Betrieb einer Kita, die Qualität, das pädagogische Konzept und die Kitasatzungen. Dafür sind gemäß Kitagesetz die Träger der Einrichtungen zuständig. Das können Städte und Gemeinden oder freie Träger gleichermaßen sein. Darin eingeschlossen sind auch der Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Eltern und die Kitagebührenkalkulationen, also die Festlegung der Elternbeiträge, welche die Träger weitgehend unabhängig vom Landkreis erledigen.