Kommunaler Rettungsschirm bis Ende 2022 verlängert

Rettungsschirm

(21. Januar 2022)

Auch im aktuellen Kalenderjahr können kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind, wieder ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von bis zu 5.000 Euro bei der Stadt beantragen. Einem Antrag der Verwaltung, der die Änderung einer entsprechenden Richtlinie zum Ziel hatte, stimmten die Stadtverordneten in der Sitzung am 16. Dezember einstimmig zu.

Soforthilfe kann mehrfach beantragt werden 

 

Im Jahr 2021 hatte die Stadt insgesamt 67.950 Euro für 15 Antragsstellende bewilligt. 231.050 Euro, die nicht abgerufen worden waren, stehen weiterhin im Haushalt 2022 zur Verfügung. „Auch im Jahr 2022 stehen wir Hohen Neuendorfs Unternehmerschaft verlässlich zur Seite“, unterstreicht Bürgermeister Steffen Apelt. Er hat sich zudem dafür eingesetzt, dass die maximale Darlehenssumme nicht nur einmalig, sondern einmal pro Kalenderjahr beantragt werden kann. „Es ist anzunehmen, dass diejenigen, die 2021 in Schieflage geraten sind, auch 2022 Schwierigkeiten haben werden. 

-> Der Antrag auf Überbrückungshilfe sowie die Antragsbedingungen und die aktuelle Richtlinie befinden sich nach wie vor auf der Internetseite der Stadt unter https://hohen-neuendorf.de/de/corona-soforthilfe