Kinder- und Jugendbeteiligung verbessert

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(1. Juli 2026)

Am 30. April verabschiedete die Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Stadt Hohen Neuendorf die „Richtlinie zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“. Damit wird die Mitwirkung junger Menschen im Alter von 0 bis 18 Jahren auf eine rechtlich verbindliche Grundlage gestellt.

Die Richtlinie sichert Kindern und Jugendlichen eine Beteiligung an allen kommunalen Angelegenheiten zu, die ihre Interessen und Bedürfnisse berühren. Sie ist das Ergebnis eines intensiven Beteiligungsprozesses, der unter fachlicher Begleitung eines externen Beraters durchgeführt wurde. In Workshops wurden mit Vertretungen der SVV, der Verwaltung, Fachkräften der Jugendarbeit sowie Kindern und Jugendlichen Inhalte entwickelt und anschließend direkt mit den Fraktionen der SVV ausgehandelt. Dieser Prozess stellte sicher, dass die Jugendlichen die Ausgestaltung ihrer künftigen Rechte maßgeblich selbst bestimmen und ihre Impulse eine tatsächliche Wirkung auf das kommunale Regelwerk entfalten.

Mit diesem Beschluss setzt Hohen Neuendorf die Vorgaben der UN Kinderrechtskonvention und der Brandenburgischen Kommunalverfassung (§ 19) konsequent um und schafft einen verlässlichen Rahmen, in dem junge Menschen ihr Lebensumfeld wirksam mitgestalten können. Zentrales Instrument ist der Aufgaben- und Beteiligungsrechte-Katalog. Er dient der Verwaltung als Basis, um je nach Thema die passende Form der Beteiligung festzulegen – von der Information bis zur Mitbestimmung. Beispielhaft umfasst der Katalog Bereiche wie die Gestaltung von Spielplätzen und Schulen, die Planung von Parkanlagen oder Infrastrukturthemen wie Radwege und Straßenbeleuchtung. 

Die Richtlinie schafft zudem klare Abläufe: Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind bei Entscheidungen vorrangig zu prüfen. Sollten Anregungen ausnahmsweise nicht einfließen, ist die Verwaltung zu einer schlüssigen Begründung verpflichtet. 

Als ersten Umsetzungsschritt wird die Verwaltung ab Juni monatlich durch einen kind- und jugendgerechten Newsletter zu den Beschlüssen der SVV informieren.  Der Newsletter, sowie die Richtlinie und der Beteiligungskatalog sind auf der städtischen Internetseite in der Rubrik „Familie & Bildung“ zu finden.