Hundezählung
(29. Mai 2026)
Die Stadt Hohen Neuendorf beabsichtigt, in den nächsten Wochen eine Erhebung zur Anzahl der gehaltenen Hunde durchzuführen.
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter, sowie Personen die einen Hund mit sich führen, sind verpflichtet, auf Aufforderung von Mitarbeitenden des Ordnungsamtes oder beauftragten Personen der Stadt, die gültige Hundesteuermarke vorzuzeigen und gegebenenfalls weitere Auskünfte zu erteilen.
Ziel dieser Erhebung ist es, eine aktuelle und verlässliche Datengrundlage über die Anzahl der gehaltenen Hunde zu erhalten. Dies dient unter anderem der Planung kommunaler Aufgaben sowie der Überprüfung der Hundesteuerpflicht.
Welche Hunde müssen angemeldet werden?
Grundsätzlich sind alle Hunde steuer- und ordnungsrechtlich der Stadtverwaltung anzuzeigen. Die Hundehaltungsverordnung des Landes Brandenburg schreibt vor, dass das Halten eines Hundes unverzüglich bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen ist. Dafür ist eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro zu entrichten.
Die Regelungen zur Hundesteuer bestehen unabhängig davon und werden gesondert betrachtet.
Hinsichtlich der Hundesteuern gibt es Ausnahmen. So können, gemäß der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Hohen Neuendorf (Hundesteuersatzung), im Einzelfall Hunde auf Antrag von der Steuer befreit werden. Nähere Informationen erfahren Sie hier. Online können Sie auch unkompliziert mit nur einem Formular Ihren Hund an- bzw. abmelden. Ebenso können Sie - auch ohne vorherige Terminvereinbarung - während der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus vorsprechen.
Kontakt Hundesteuern: Frau Wanko, 03303 528-177
Kontakt ordnungsrechtliche Hundeanmeldung: Frau Münzenberg, 03303 528-702