Grundsteuer: Hebesätze werden 2025 angepasst

(23. November 2022)

Aktuell bearbeiten die Finanzämter bereits eingegangene Grundsteuerwerterklärungen; einige Bürgerinnen und Bürger haben ihren Bescheid über den neuen Grundsteuermessbetrag als Neuveranlagung auf den 1. Januar 2025 bereits erhalten.

Vor diesem Hintergrund erreichen die Stadtverwaltung Hohen Neuendorf aktuell vermehrt Anfragen von Eigentümerinnen und Eigentümern, die den neuen Messbetrag mit dem aktuellen Hebesatz der Kommune multiplizieren und sich folglich Sorgen darum machen, zukünftig mehr Grundsteuer bezahlen zu müssen.

Die neue Grundsteuerreform soll jedoch für die Kommunen aufkommensneutral sein. Das bedeutet, dass die Kommunen, in diesem Fall die Stadt Hohen Neuendorf, keine Mehrerträge insgesamt durch die Grundsteuerreform erzielen sollen. Die Hebesätze werden dementsprechend für das Jahr 2025 noch angepasst.

Zuständig dafür ist die Stadtverordnetenversammlung, die im Jahr 2024 den Grundsteuerhebesatz neu beschließen muss. Dann kann die Verwaltung ab 1. Januar 2025 entsprechend neue Bescheide verschicken. Eine Empfehlung des Landes Brandenburg zum aufkommensneutralen Grundsteuerhebesatz wird der Stadt Hohen Neuendorf voraussichtlich erst im Sommer 2024 bekannt gegeben, wenn alle Grundstücke der Stadt neu bewertet sind.

Bis dahin kann die Verwaltung leider keine Einschätzung treffen, wie die Belastung zukünftig bei den einzelnen Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern aussehen wird. Die Stadt bittet dafür um Verständnis und Geduld. 

-> Weitere Informationen rund um das Thema Grundsteuer gibt es auf dem Portal grundsteuer.brandenburg.de