1,5 Meter Abstand - auch im Straßenverkehr
(26. Januar 2021) Sich hinter einem Fahrrad im Verkehr anzustellen, das ist für viele Autofahrer noch nicht in Fleisch und Blut übergegangen. Einen Beitrag will künftig auch die Stadt Hohen Neuendorf dafür leisten, dass die geltende Regel, beim Überholen eines Radfahrers auf einer Fahrbahn innerorts einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu wahren, eingehalten wird.
Mit einem Aufkleber auf der städtischen Fahrzeugflotte erhalten alle anderen Verkehrsteilnehmer eine kleine Gedächtnisstütze für die Regel, die Radfahrer im Straßenverkehr besser schützt. Kann ein Auto nicht überholen, ohne die Regel dabei zu brechen, muss der Autofahrer gegebenenfalls abbremsen und solange hinter dem Fahrrad fahren, bis der nötige Freiraum für den Überholvorgang vorhanden ist.
Die Stadt weist zudem darauf hin, dass die Regel auch dann gilt, wenn der Radfahrer einen Fahrradschutzstreifen befährt, wie es ihn etwa auf der Schönfließer Straße gibt. Der Abstand von 1,5 Meter gilt also zum Radfahrenden selbst. Außerhalb einer Ortschaft beträgt der Mindestabstand sogar 2 Meter.
Seit einigen Jahren nutzen immer mehr Menschen das Fahrrad für die Wege des Alltags und in der Freizeit. Ein Trend, der durch die Corona-Krise noch beschleunigt wurde. Durch diese Balanceverschiebung rückt das Thema des Miteinanders von Kraft- und Radfahrern vermehrt in den Mittelpunkt. Zu knappe Überholmanöver sind häufig die Ursache für Unfälle mit Radfahrern.
Bild: Bauhof-Vorarbeiterin Christiane Saboth präsentiert den neuen Aufkleber für mehr Verkehrssicherheit.