Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen

(9. Juni 2023)

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Hohen Neuendorf für die Amtszeit vom 01.01.2024 – 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Oranienburg und den Strafkammern des Landgerichts Neuruppin

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 25.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Neuruppin und das Amtsgericht Oranienburg gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit  vom 08.06.2023 – 16.06.2023 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus: 

Stadtverwaltung Hohen Neuendorf
2. OG im Raum N_2.02
Mo.-Fr. 08 - 14:00 Uhr
Oranienburger Straße 2
16540 Hohen Neuendorf

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich an oder zu Protokoll in der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf, Büro des Bürgermeisters, Oranienburger Straße 2, 16540 Hohen Neuendorf in der Zeit 

von 17.06.2023 – 24.06.2023

Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus den §§ 32 bis 34 GVG nicht aufge-nommen werden durften oder sollten.

Hohen Neuendorf, den 07.06.2023

Steffen Apelt
Bürgermeister