"Die Mütter des Grundgesetzes" im Rathaus zu sehen

Mütter des Grundgesetzes

(02.03.2023)  "Bewusst haben wir den Internationalen Frauentag als Datum für die Eröffnung dieser Ausstellung gewählt. Denn bereits seit mehr als 100 Jahren wird an diesem Tag weltweit auf Frauenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und bestehende Diskriminierungen aufmerksam gemacht", begründet Ramona Lopitz die Wahl des Termins. 

Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel sind die vier Mütter des Grundgesetzes. Ihrem Einsatz ist es maßgeblich zu verdanken, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1949 im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert wurde. Sie etablierten damit ein Programm und nicht nur eine Aussage. 17 Tafeln würdigen das politische Engagement, das die vier politischen Weggefährtinnen in den ersten Jahren der Bundesrepublik gezeigt haben.

Die Vernissage findet am Mittwoch, dem 8. März, um 18 Uhr, im Foyer des Rathauses statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Zu sehen ist die Ausstellung nach der Eröffnung bis zum 28. April zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Erdgeschoss des Rathaus-Altbaus.

Die Ausstellung ist ein Angebot des Helene-Weber-Kolleg und wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Das Helene-Weber-Kolleg ist die erste bundesweite und parteiübergreifende Plattform für politisch engagierte Frauen.

Foto: © Bestand Erna Wagner-Hehmke, Stiftung der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn