Die Stadt leitet ein Interessenbekundungsverfahren für Jugendeinrichtungen ein. Bis 30.03.2022 können Träger Unterlagen einreichen.
Als "sonstige Einrichtung mit Besuchsverkehr" gilt im Rathaus für Besucher*innen aktuell nur noch die FFP2-Maskenpflicht.
Die angepasste Corona-Verordnung reagiert auf die vorherrschende Omikron-Variante. FFP2 Pflicht statt 2G im Einzelhandel.
Zu Fuß Gehende und Radfahrende können die Eisenbahnüberführung nun doch unterqueren. Die Baumaßnahme ist aktuell nicht umsetzbar.
Der Verein "Nordbahngemeinden mit Courage" erinnert mit einem Konzert der Gruppe "Aufwind" an die Opfer des Nationalsozialismus.
Nahe der Eichenallee kann es durch die Erneuerung des Regenwasserkanals zu Einschränkungen für zu Fuß Gehende und Radfahrende kommen.
Bis Mitte Januar 2023 sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 aufgerufen, ihre Führerscheine bei der Fahrerlaubnisbehörde zu tauschen.
Die kostenfreien Treffen bieten einen Ort des Austausch für Eltern, die ihre täglichen Herausforderungen mit anderen besprechen wollen.
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Haben Sie eine gute Idee, wie und wo durch Investitionen die Lebensqualität gesteigert werden kann? Oder wo vielleicht an anderer Stelle dafür gespart werden könnte? Mitmischen beim Bürgerhaushalt bedeutet ganz konkret die zukünftige Entwicklung Ihrer Stadt mitzubestimmen! Der Bürgerhaushalt ist ein Instrument der Bürgerbeteiligung. Er ermöglicht es Ihnen als Bürgerin oder Bürger der Stadt Hohen Neuendorf, in besonderem Maße Einfluss auf die Verwendung der städtischen Gelder in bestimmten Bereichen der freiwilligen Aufgaben zu nehmen ... weiter
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