Wer darf öffnen - Positivliste für Gewerbe

Mehr Klarheit für Gewerbetreibende gibt eine Positivliste, die aufzeigt, welche Geschäfte mit welchem Warenangebot öffnen dürfen
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(1. April 2020)  Welche Geschäfte öffnen dürfen und welche nicht, ist vielen Unternehmern immer noch unklar. Das hängt entscheidend vom Sortiment ab. So darf der Schreibwarenladen nicht öffnen, wenn er aber einen Paketshop und Zeitschriften dabei hat, dann schon. Die Fahrradwerkstatt darf arbeiten, Fahrräder verkaufen hingegen ist nicht erlaubt. Fußpflege ist nur aus medizinischer Notwendigkeit heraus erlaubt. Etwas mehr Klarheit bringt da jetzt eine Positivliste, in der die Landesregierung die einzelnen Gewerbe aufführt und dazu erläutert, auf welcher Rechtsgrundlage die Öffnung oder Schließung baisert.