Was gilt denn nun ab wann??? +++update 24.4.+++

Unterschiedliche Zeitleisten in Pressemeldungen und Verordnungen stiften Verwirrung - ein Versuch zur Klärung

(24.4.2020)  Das Kabinett der Brandenburgischen Landesregierung verkündete heute Regelungen, die im Wesentlichen eine Anpassung an die Berliner Regelungen darstellen, die bereits vorgestern erlassen wurden.

Maskenpflicht

Ab Montag, 27.4.,  müssen alle Personen, die mindestens sechs Jahre alt sind, in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Masken tragen. Die Masken müssen nicht industriell gefertigt sein, ein Tuch oder Schal von Mund und Nase reicht aus. Wichtig ist, die Maske regelmäßig zu sterilisieren, sonst wird sie erst recht zur Virenschleuder. Verletzt jemand die Regeln, setzt die Landesregierung auf "soziale Kontrolle" und will somit auch erst mal einen Verstoß nicht unter Strafe stellen.

Wichtig ist, die Abstands- und Hygieneregeln trotz Maske einzuhalten. Die Maske schützt in erster Linie andere, falls ich selbst infiziert bin, sie schützt mich nur sehr bedingt vor einer Infektion durch Dritte, da das Virus zumeist durch die eigenen Hände ins Gesicht in die Nähe der Schleimhäute gebracht wird.

In Berlin gilt die Maskenpflicht in Bus und Bahn, aber nicht im Handel. 

Gottesdienste

Gottesdienste für alle Religionen in Gebetshäusern und Kirchen mit einer Höchstteilnehmerzahl von 50 Personen sind ab 4. Mai wieder erlaubt. Zudem sind nichtreligiöse Bestattungen mit bis zu 50 Personen und Trauerfeiern im privaten und familiären Bereich mit bis zu 20 Personen sowie die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis wieder möglich. 

Versammlungen

Die Teilnehmerzahl für politische Versammlungen im Freien wird ab dem 4. Mai ebenfalls von jetzt 20 auf 50 erhöht. Jede dieser Versammlungen muss von Polizei und Ordnungsamt genehmigt werden.

Spielplätze

In Berlin dürfen Spielplätze ab dem 30. April wieder öffnen. In Brandenburg bleiben sie weiterhin ohne Nennung eines Termins zu. Der Grund ist, dass die Abstandregeln nicht eingehalten werden können und Kinder Überträger in die Risikogruppe sein könnten.

Friseure

Friseure dürfen ab 4. Mai wieder öffnen. Strikte Hygieneregeln gelten hier. So müssen beispielsweise Friseur und Kunde eine Maske tragen.

 

Trotz aller Fortschritte und Lockerungen stecke Brandenburg noch mitten in der Pandemie warnte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher. Es sei wesentlich zu früh für Nachlässigkeit.

 

(23. April 2020)  Täglich gibt es neue Informationen, die manchmal noch am selben Tag bereits überholt sind. Es erreichen uns zahlreiche Anrufe und Fragen, wie denn welche Regelungen zu verstehen seien. Nachfolgend greifen wir einige dieser Fragestellungen auf.

"Muss ich eine Maske tragen und wo bekomme ich die her?"

Ab Montag, 27.4.2020 soll nun wahrscheinlich auch in Brandenburg gelten, dass in Öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen eine Maske getragen werden muss. Heute berät dazu die Landesregierung. Bisher ist die Lesart, dass es ausreichend ist, den Mund und die Nase mit einem eigenen Tuch oder Schal zu bedecken. Wer dennoch eine Gesichtsmaske haben möchte, kann diese neben dem Einzel- und Onlinehandel auch über die örtliche Nachbarschaftshilfe bekommen. Diese ist entweder über Facebook oder durch eine Anruf in der Stadtverwaltung unter (03303) 528 145 zu erreichen. Die Stadtverwaltung gibt die Anfragen weiter. 
Die Stadtverwaltung selbst kann keine Masken zur Verfügung stellen.

"Wann öffnet das Rathaus wieder?"

Ab 4. Mai plant die Stadtverwaltung gegenwärtig, das Rathaus und auch die Bibliotheken schrittweise wieder für den Publikumsverkehr zu öffnen. Die genauen Schritte gibt die Stadtverwaltung in Kürze bekannt. Für diesen Zweck muss die Verwaltung auch die eingeschränkt vorhandenen Masken für die Bürgerinnen und Bürger vorhalten, die dann im Rathaus Termin wahrnehmen müssen.

"Kann der Fussballverein endlich auch wieder trainieren?"

Leider nein. Die Lockerung für Vereinsgelände gilt explizit nur für Sportarten, die alleine oder mit Menschen aus demselben Haushalt ausgeübt werden können, z.B. Golf, Tennis, Wassersport, Tischtennis unter freiem Himmel
vergleiche auch unseren Beitrag "Lockerung im Sport: einzeln ja, Mannschaft nein"

"Dürfen Friseurläden nun am 4. oder doch erst am 8. Mai wieder öffnen?"

Die Eindämmungsverordnung, aus der die Öffnung der Friseurgeschäfte ab 4. Mai abgeleitet wurde (WICHTIG: Die Formulierung sagt "sollen öffnen dürfen" - das ist noch eine unbestimmte Möglichkeitsform) wurde bis längstens zum 8. Mai verlängert. Allerdings wollen sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten am 30. April erneut beraten und das weitere Vorgehen abstimmen. 

Generell stammt die Formulierung "Körpernahe Handwerks- und Dienstleistungen wie Nagelstudios, Tätowierern, Kosmetikstudios, Fußpflege, Massagesalons bleiben weiter geschlossen. Friseure sollen - unter Einhaltung notwendiger Hygieneregeln - ab 4. Mai wieder öffnen dürfen." aus einer Pressemeldung von der Internetseite der Landesregierung. Die Eindämmungsverordnung selbst untersagt körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5  Metern nicht eingehalten werden kann.

"Ich darf zwar mein Geschäft wieder öffnen, aber meine Mitarbeiterinnen und ich haben Kinder. Wer betreut meine Kinder?"

Die Regelungen zur Notfallbetreuung sind wesentlich erweitert worden. Einerseits ist der Katalog der berechtigten Berufe gewachsen, andererseits haben nun auch Alleinerziehende und Paare, bei denen ein Elternteil im systemrelevanten Beruf arbeitet, ein Anrecht auf Betreuung. Weiterhin gehört allerdings der Handel nicht zu den als systemrelevant eingestuften Berufen. Der Antrag auf Notfallbetreuung ist beim Landkreis Oberhavel zu stellen.

"Hurra, man darf wieder auf die Wiesen - ich freue mich auf ein Picknick in der Sonne..."

Das Picknick wie auch der längere Aufenthalt auf einer Bank oder Grünanlage ist weiterhin nicht erlaubt. Die Eindämmungsverordnung räumt Pausen auf dem Weg zum Einkaufen, zur Arbeit oder beim Spazierengehen/Sport ein, jedoch weiterhin keine Zusammenkünfte - weder im Freien noch in geschlossenen Räumen.

"Man darf wieder 20 Leute treffen - jetzt kann ich meine Feier doch machen!"

Der Gesetzgeber sieht nach wie vor keine Veranstaltungen weder privater, noch öffentlicher oder gewerblicher Art vor. Lediglich eine Lockerung der Grundrechtseinschränkungen der Versammlungsfreiheit, um zu demonstrieren, und des Grundrechts auf Religionsausübung für Rituale wie Taufen, kirchliche Hochzeiten, Beerdigungen ist damit gemeint. Die einzige Feier im Familienkreis, die stattfinden darf, ist die Trauerfeier. vgl. auch unserer Pressemeldung: Klarstellung...

"Wann dürfen die Kinder endlich wieder in die Schule?"

Momentan schreiben die Abiturienten ihre Prüfungen. Ab dem 27. April dürfen schrittweise die Abschlussklassen, die dieses Jahr noch ihre Abschlussprüfungen ablegen müssen, sowie ab dem 4. Mai die Übergangsklassen in die nächste Schulstufe und ab 11. Mai auch die Klassen, die im nächsten Jahr ihren Schulübergang haben, in die Schule kommen. Für die Klassenstufen 1 bis 4 sowie 7 und 8 sowie Kindergartenkinder ist momentan der Zeitpunkt der Wiederaufnahme offen. vgl. auch ausführlich die Pressemeldung Notfallbetreuung Kita erweitert | Schule begrenzt

"Wann öffnen die Sport- und Spielplätze wieder, damit die Kinder wenigstens wieder spielen und sich bewegen können?"

Für die Öffnung der Sport- und Spielplätze sind momentan noch keine Termine benannt. Die Stadt Hohen Neuendorf zieht allerdings gerade Maßnahmen wie die jährliche Grundreinigung von Gebäuden und Sporthallen wie auch Rasenpflegemaßnahmen und Wartungen nach Möglichkeit vor, damit für den Fall der Wiederöffnung keine Hindernisse im Weg stehen. Normalerweise finden diese Pflege- und Wartungsarbeiten in den Sommerferien statt.

"Findet das Herbstfest statt?"

Gegenwärtig gilt die Regelung, dass bis 31. August keine Großveranstaltungen stattfinden dürfen. Das Land Berlin hat darüber hinaus alle Veranstaltungen über 5.000 Teilnehmer bis einschließlich 24. Oktober untersagt. In Brandenburg sind noch keine Größenordnungen benannt. Die Stadtverwaltung bereitet die ab September die geplanten Veranstaltungen weiterhin vor, so auch das Herbstfest. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch in Brandenburg weitere Termine und  Staffelungen sowie Auflagen geregelt werden, die eine Um- oder Neuplanung vielleicht auch Absage nötig machen werden.

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Wir nehmen gerne Ihre Fragen unter presse@hohen-neuendorf.de entgegen und beantworten sie direkt wie auch hier bzw. auf der Homepage.