Notfallbetreuung Kita erweitert | Schule begrenzt

Alleinerziehende und Medienbeschäftigte dürfen ebenso beantragen | Ein Elternteil im systemrelevanten Beruf ausreichend

(22. April 2020)  Ab dem 22. bzw. 27. April gelten erweiterte Regeln für den Kita- und Schulbetrieb

KITA & Tagespflege

Die Regelungen für den Zugang zur Notfallbetreuung sind inzwischen weiter gefasst worden, d.h. es gibt mehr Anspruchsberechtigte. Alle bisher gestellten und möglicherweise abgelehnten Anträge beim Landkreis behalten ihre Gültigkeit. Grundsätzlich bleiben Kitas und Tagespflegestellen sowie Schulen für den Normalbetrieb weiter geschlossen. Für Anspruchsberechtigte der Tagespflege werden Plätze in einer Kita bereitgestellt.

Wir zitieren eine Pressemeldung der Landesregierung:

"Die Notbetreuung wird ab dem 27. April wie folgt ausgeweitet:

Die sogenannte Ein-Eltern-Regelung wird auf alle Berufs- und Bedarfsgruppen der kritischen Infrastruktur ausgeweitet. Die Ein-Eltern-Regelung bedeutet: Es müssen nicht mehr beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. Sondern es reicht aus, wenn dies nur für einen Elternteil zutrifft, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben. Grundvoraussetzung bleibt aber, dass die Sorgeberechtigten eine Betreuung nicht im häuslichen Umfeld organisieren können.

Zu den kritischen Infrastrukturbereichen gehören Tätigkeiten:

  • im Gesundheitsbereich,
  • in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen,
  • im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychische Erkrankter,
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  • Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Rechtspflege,
  • Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
  • Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
  • Land- und Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
  • als Erzieherin und Erzieher oder als Lehrerin und Lehrer in der Notfallbetreuung,
  • Medien (Journalismus einschließlich Produktion und Lieferung),
  • Veterinärmedizin,
  • für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
  • Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind.
  • Alleinerziehende können - unabhängig von einer Tätigkeit in den genannten kritischen Infrastrukturen - die Notfallbetreuung ebenfalls in Anspruch nehmen, sofern es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt."
  • Ebenso kann ein Kind in eine Einrichtung aufgenommen werden, wenn das Kindswohl gefährdet ist.

 

Die Anträge sind zu stellen beim Landkreis Oberhavel

 

Schulen

Der Schulbetrieb bleibt ausgesetzt.

Pressemitteilung des MBJS:

"Die Schulen werden schrittweise geöffnet für Schülerinnen und Schüler, die kurz vor dem Schulabschluss stehen. Dabei müssen die geltenden Abstandsregeln strikt eingehalten sowie Hygienekonzepte der Schulen vorgelegt werden.

Ab 27. April werden die Abschlussklassen, die in diesem Jahr den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Erweiterte Berufsbildungsreife machen, wieder unterrichtet. Das betrifft die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien sowie an Förderschulen. Dort machen Schülerinnen und Schüler am Ende der 10.Klasse entweder einen KMK-anerkannten Abschluss oder einen landesinternen Abschluss .

Berufliche Schulen (Oberstufenzentren/OSZ) werden ab 27. April vorrangig Abschlussprüfungen durchführen, und zwar an der Fachschule Sozialwesen, Berufsfachschule Soziales, Berufsfachschule Landesrecht sowie Fachschule Technik und Wirtschaft. In der Fachoberschule (FOS) findet der Unterricht im 2. Jahrgang in den Prüfungsfächern sowie die anschließende Prüfung der Fachhochschulreife statt. In der Berufsschule wird das 3. Lehrjahr zwecks Prüfungsvorbereitung unterrichtet.

Ab 4. Mai werden Klassen, deren Schülerinnen und Schüler im nächsten Jahr einen Schulabschluss anstreben, wieder unterrichtet. Das betrifft:

  • die Jahrgangsstufe 9 an Oberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen,
  • die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und
  • die Jahrgangsstufe 12 an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien (OSZ), da sich diese Schülerinnen und Schüler im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase für das Abitur befinden.

 

An den Grundschulen wird die Jahrgangsstufe 6 ab 4. Mai wieder unterrichtet, um die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in eine weiterführende Schule vorzubereiten. Die Jahrgangsstufe 5 wird ab 11. Mai wieder unterrichtet."

Die Stadt Hohen Neuendorf bereitet sich mit hygienischen Maßnahmen auf diese Regelungen vor. Die Beschulung soll in geteilten Klassen oder im Rotationsverfahren stattfinden, um die Abstandsregeln einhalten zu können. Die Vermittlung der Lehrinhalte der übrigen Jahrgangsstufen obliegt der Entscheidung der Schulleitung im Benehmen mit dem staatlichen Schulamt.