Lockerung im Sport: einzeln ja, Mannschaft nein

Sportvereine dürfen begrenzt ihr Training wieder aufnehmen

(22. April 2020)  Momentan ist der Rasenroboter der einzige, der sich regelmäßig auf Hohen Neuendorfs Sportplätzen bewegt. Zumindest auf den Rasenplätzen wird das wohl bis mindestens 8. Mai so bleiben. Zwar erlaubt der Landkreis Oberhavel in einer Allgemeinverfügung für Sportarten, die alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Haushaltes ausgeübt werden können, die bedingte Öffnung auch der Vereinsgelände. Das Vereinsleben oder Mannschaftssport-Training darf weiterhin nicht stattfinden. In Hohen Neuendorf sind es vorrangig die Tennisvereine und der Golfclub, die unter Hygieneauflagen trainieren dürfen. Auch der Bogensportclub hat einen Antrag auf Genehmigung beim Landkreis gestellt. Tischtennis gehört auch zu den möglichen Sportarten, allerdings ist die Hallenöffnung weiterhin untersagt. Für die geöffneten Gelände müssen die Vereine Hygienepläne vorlegen. Das Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften auch auf den Vereinsgeländen.

Wir zitieren die Pressemitteilung des Landkreises Oberhavel vom 21.4. in Auszügen:

"Für Sportvereine im Landkreis Oberhavel werden die bestehenden Regeln der Brandenburger Eindämmungsverordnung ab Mittwoch, 22.04.2020, etwas gelockert. Zwar ist nach § 5 Absatz 1 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen untersagt. Ausnahmen davon können die zuständigen Gesundheitsämter erlassen. Auf dieser Grundlage hat der Landkreis Oberhavel heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die folgende Ausnahmegenehmigung für Sportvereine im Landkreis Oberhavel erteilt:

Der Zutritt zum Vereinsgelände ist Vereinsmitgliedern gestattet. Auch der Individualsport allein oder zu zweit oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts ist gestattet. Weiterhin dürfen Motorboote, Segelboote, Surfbretter, Paddelboote, Ruderboote oder Stand-up-Paddling genutzt werden, auch wenn sich diese auf dem Gelände eines Vereins befinden. Auch das Kranen und Slippen von Wassersportfahrzeugen ist auf dem Vereinsgelände gestattet.

Für die Ausnahmegenehmigung hat der Landkreis zugleich einige Bedingungen formuliert: So sind Zusammenkünfte auf dem Vereinsgelände weiterhin nicht gestattet. Vereinstreffen oder –versammlungen und gemeinsamer Sport in Gruppen sind damit weiterhin tabu. Die Abstands- und Hygieneregeln der Eindämmungsverordnung müssen auf dem Vereinsgelände eingehalten werden. Außerdem sind zusätzliche Hygienemaßnahmen, die über das Kontakt- und Abstandsgebot hinausgehen, in einem Hygieneplan festzuhalten, und die Nutzer des Vereinsgeländes müssen über die geltenden Regeln informiert und belehrt werden. Für die Einhaltung der Regeln sind die Vereine beziehungsweise die Betreiber einer Sport- oder Freizeiteinrichtung verantwortlich. Bei Verstößen drohen Straf- und Bußgelder. Weiterhin nicht gestattet sind ist das Beherbergen zu touristischen Zwecken, in dem zum Beispiel vorübergehend Stell- und Liegeplätze zur Verfügung gestellt werden.

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„Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 weiterhin zu unterbrechen und zu verlangsamen, ein Wiederaufleben der Infektionsgeschwindigkeit zu vermeiden, gleichzeitig aber auch das öffentliche Leben vorsichtig wieder von Einschränkungen zu befreien, soweit dies vertretbar ist", erklärt Landrat Ludger Weskamp. „Wir befinden uns noch immer mitten im Pandemiegeschehen. Daher ist es – auch wenn wir uns über die jetzt erfolgten ersten Lockerungen freuen – wichtig, sich auch weiter an die geltenden Regeln zu halten: Abstand halten, Kontakte beschränken und regelmäßig Hände waschen!"

Der neuen Eindämmungsverordnung des Landes ist eine erhebliche Reduzierung von zuvor noch bestehenden Beschränkungen zu entnehmen. Ziel ist es, eine vorsichtige Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens zu erreichen und gleichzeitig ein Wiederaufleben der Infektionsgeschwindigkeit zu vermeiden. An diesem Sinn und Zweck orientiert sich auch die jetzt erlassene Ausnahmegenehmigung.