Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen

Symbolbild SEPA

(22. Oktober 2025)

Seit dem 9. Oktober 2025 sind die Banken verpflichtet, vor jeder SEPA-Überweisung automatisch zu prüfen, ob der angegebene Empfängername mit der IBAN übereinstimmt.

Stimmen IBAN und Empfängername nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt.

-> Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihren Daueraufträgen und Terminüberweisungen als Empfängername Stadt Hohen Neuendorf verwenden.