Solarpark Pinnow, Stadtteil Borgsdorf (Beteiligung abgelaufen)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

 Bebauungsplan Nr. 72

„Solarpark Pinnow, Stadtteil Borgsdorf"

und

Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 026/2022

„Teilbereich des Solarparks westlich

der Ortslage von Pinnow, Stadtteil Borgsdorf“

 

vom 15. Juli bis 23. August 2024

am 16. Juli 2024 Bürgerinformationsveranstaltung

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat auf ihrer Sitzung am 28.04.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss B 023/2022 gefasst, den Bebauungsplan Nr. 72 mit der Bezeichnung „Solarpark Pinnow, Stadtteil Borgsdorf“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

In der gleichen Sitzung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf die Einleitung eines Verfahrens zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 026/2022 „Teilbereich des Solarparks westlich der Ortslage von Pinnow, Stadtteil Borgsdorf“ mit Beschluss B 022/2022 beschlossen. Der Einleitungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Außenbereich der Stadt Hohen Neuendorf, unmittelbar westlich des Stadtteils Borgsdorf und ca. 400 m nördlich der Bundesautobahn A10 sowie 300 m östlich der Bundesstraße B96. Es wird im Norden durch die Gemeindegrenze zu Oranienburg, im Osten durch den Oranienburger Kanal und die Ortslage Pinnow, im Süden durch die Veltener Chaussee (L20) und von Kiessandabbauflächen begrenzt.

In dem ca. 90 ha großen räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen in der Gemarkung Borgsdorf, Flur 4, die Flurstücke 27 (tlw.), 28, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 112, 114, 117, 118, 124 (tlw.), 223 (tlw.), 249 (tlw.), 269 (tlw.), 273, 276 und 277.

Die Lage und Umgrenzung des Geltungsbereichs ist für beide Planverfahren dem unten beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 026/2022 „Teilbereich des Solarparks westlich der Ortslage von Pinnow, Stadtteil Borgsdorf“ und dem Bebauungsplan Nr. 72 „Solarpark Pinnow, Stadtteil Borgsdorf“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Dabei verfolgt die Stadt Hohen Neuendorf insbesondere folgende städtebauliche Ziele:

  • Unterstützung des Ausbaus der erneuerbaren Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f BauGB),
  • Sicherung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB),
  • Sicherung von Wegen zur Mitbenutzung durch die Öffentlichkeit (§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB).

Verfahren

Die Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungsplan werden im sogenannten Regelverfahren nach den Vorschriften der §§ 2 bis 10a des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen Fassung aufgestellt. Dies schließt eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt sowie in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden, ein.Der Umweltbericht wird gemäß § 2a BauGB als gesonderter Bestandteil der Begründung zum Entwurf der Bauleitplanungen erarbeitet.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden; ihr soll Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden.

Die Vorentwurfsunterlagen der Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 026/2022 „Teilbereich des Solarparks westlich der Ortslage von Pinnow, Stadtteil Borgsdorf“ und die Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplans Nr. 72 „Solarpark Pinnow, Stadtteil Borgsdorf“ (Stand: März 2024) liegen in der Zeit

 

vom 15. Juli bis einschließlich zum 23. August 2024

 

öffentlich aus. Terminvereinbarungen sind telefonisch unter der Tel.-Nr. +49 3303 528-0 oder per E-Mail an stadtplanung@hohen-neuendorf.de möglich.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Bekanntmachung und die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, werden auf dieser Internetseite zur Ansicht und zum Herunterladen (siehe unten) eingestellt.

Sie sind auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg - UVP Umweltverträglichkeitsprüfung - unter www.uvp-verbund.de durch Verlinkung auf diese Internetseite abrufbar.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Informationsveranstaltung

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen findet eine öffentliche Informationsveranstaltung

am Dienstag, den 16. Juli 2024 um 18.00 Uhr
im Restaurant „Salvia“ in Pinnow
Hauptstraße 8
16556 Hohen Neuendorf 

zu den beiden Bauleitplanverfahren statt.

Planunterlagen

Im Folgenden werden folgende Planunterlagen ausgelegt: 

  • öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt
  • Sammelmappe B-Plan 72 mit allen Unterlagen
  • optional: alle Unterlagen einzeln (sie sind alle Bestandteil der Sammelmappe B-Plan 72)
  • Landschaftsräumliches Entwicklungskonzept Pinnow - 2014 - Sammelmappe