Corona- und Eindämmungsregeln in leichter Sprache

4. Verordnung zum Corona-Virus im Land Brandenburg vom 08. Januar 2021 in Einfacher Sprache
Titelbild Leichte Sprache

Das Wort Infektion bedeutet Ansteckung. Für die Eindämmung von dem Corona-Virus ist die Zahl von Ansteckungen in der Bevölkerung wichtig. Die Infektionszahl zeigt, wie viele Menschen sich in einem bestimmten Zeitraum mit dem Corona-Virus angesteckt haben.

Der Bund und die Länder haben dafür eine Obergrenze festgelegt. Die Obergrenze liegt bei mehr als 50 neuen Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen. Die Obergrenze hat Cottbus überschritten und die Ansteckungen steigen weiter an. Nun werden die Regeln wieder strenger. Es werden neue Einschränkungen nötig.

Wenn die Obergrenzen überschritten werden, steigen die Ansteckungen. Je mehr Corona-Infektionen, umso strenger die Regeln. Das Land Brandenburg hat deshalb am 8. Januar eine neue Verfügung bestimmt. Die Verfügung enthält Beschlüsse und Regeln. Daran müssen sich alle Bürger halten.

Achtung! Die Verfügung ist verbindlich. Die Polizei und die Ämter achten darauf, dass sich alle an die Regeln halten. Wer gegen die Regeln verstößt, muss ein Bußgeld zahlen. Ein Bußgeld ist eine Geldstrafe.

Das sind die wichtigsten Beschlüsse und Regeln:

1. Die Mund-Nasen-Bedeckung nennt man auch Maske. Alle Menschen ab sechs Jahren müssen sie tragen. Und zwar dort, wo es manchmal schwierig ist, den Mindest-Abstand von 1 Meter 50 einzuhalten.

Wer muss auf jeden Fall eine Maske tragen?

- Wer an einer religiösen Veranstaltung teilnimmt. Also Menschen, die sich in einer Kirche oder Moschee oder Synagoge treffen. Wer in einem Geschäft arbeitet. Außer, man spricht nicht direkt mit den Kunden oder hat eine Trennung dazwischen, zum Beispiel aus Glas.
- Wer in seinem Beruf zu anderen Menschen Körper-Kontakt hat.
- Wer in einer Gaststätte arbeitet. Man darf dort Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen.
- Wer einen anderen Menschen im Krankenhaus oder Pflegeheim besucht.
- Wer Bus oder Bahn oder Taxi fährt. Alle müssen die Maske auch an der Haltestelle tragen.
- Menschen, die sich in einem Büro-Gebäude aufhalten und den Mindest-Abstand nicht einhalten können.
- Alle Menschen, wenn sie in einem Aufzug fahren.


Wer muss keine Maske tragen?

- Kinder unter sechs Jahren.
- Menschen, die taub oder fast taub sind. Auch die Menschen, mit denen sie direkt zu tun haben oder unterwegs sind.
- Personen, die keine Maske tragen können, weil es ihnen damit schlecht geht. Sie brauchen dann aber eine Bescheinigung vom Arzt.

2. Wenn die Corona-Infektionen die Obergrenze von mehr als 200 Infizierte pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen überschreiten, dann darf man sich beim Sport und beim Spazieren gehen maximal 15 Kilometer von der Grenze des Landkreises entfernen. Dazu gibt es Landkarten im Internet: BRANDENBURGVIEWER (geobasis-bb.de) - rechts gibt es ein Fenster mit der Überschrift "Kartenebenen". Wenn man da ganz runter scrollt mit der Maus, kann man Corona 15 Kilometer-Grenze anklicken und dann Oberhavel. Dann wird der Landkreis in orange und der 15 Kilometer Ring in hellorange angezeigt. Bis an den hellorangenen Rand darf man dann fahren.

3. Man darf sich draußen nur mit den Menschen treffen, mit denen man zusammenwohnt, oder nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt. Kinder unter 14 Jahre werden nicht gezählt.

4. Das Trinken von Alkohol ist draußen verboten.

5. Veranstaltungen zur Unterhaltung sind nicht lebenswichtig. Sie besucht man in seiner Freizeit. Diese sind verboten, wenn mehr als zwei Haushalte teilnehmen. Das betrifft auch alle privaten Feiern. Am besten ist es, sich gar nicht zu treffen. Sportveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt.

6. Die Geschäfte sind geschlossen. Es gibt aber Ausnahmen für wichtige Geschäfte. Hierzu gehören zum Beispiel:

- Supermarkt,
- Apotheke,
- Tankstelle,
- Post,
- Sparkasse.

7. Gaststätten, Kneipen, Cafés und Bars haben geschlossen. Sie dürfen nur Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen. Man kann vorher dort anrufen oder über das Internet bestellen. Wer in einem solchen Geschäft arbeitet, muss die Regeln beachten.

8. Man darf Menschen im Krankenhaus oder Pflegeheim besuchen. Man soll ihnen aber am besten nicht zu nahekommen und sie nicht umarmen. Beim Besuch muss man die Regeln einhalten und natürlich die Maske tragen. Man kann sie absetzen, wenn es eine Trennwand gibt. Man muss seinen Namen und die Telefonnummer aufschreiben. Zu anderen Menschen und den Mitarbeitern muss man Abstand halten.

9. Man darf weiter mit dem Bus oder mit dem Zug fahren, wenn man seine Maske trägt. Auch an der Haltestelle und auf dem Bahnsteig. Der Busfahrer muss keine Maske tragen.

10. Sport darf man alleine oder mit einer weiteren Person machen. Man darf zum Beispiel joggen gehen oder Fahrrad fahren oder angeln. Aber man darf nicht in der Gruppe Sport machen, egal ob draußen oder in der Halle. Deswegen bleiben auch Fitness-Studios und Turnhallen zu. In der Schule ist Sport erlaubt. Wer beruflich Sport macht, darf das weiter tun. Profis dürfen auch in Gruppen Sport machen, aber ohne Zuschauer.

11. Kinder unter 14 Jahren dürfen auf den Spielplatz gehen, wenn der Spielplatz draußen ist. Ein Erwachsener muss sie begleiten. Auf dem Spielplatz darf man zum Beispiel auch Tischtennis spielen.

12. Der Unterricht in Schulen ist verboten. Davon betroffen sind nicht Förderschulen und Klassen die eine Abschlussprüfung schreiben. Aber es gilt eine strengere Masken-Pflicht: Alle Schülerinnen und Schüler müssen auch in der Klasse die Maske tragen. Also auch nach dem Hinsetzen

Quelle : Vierte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 4. SARS-CoV-2-EindV) vom 8. Januar 2021