Lärmaktionsplan
Die Gemeinden und Städte sind verpflichtet nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Richtlinie 2002/49EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) Lärmaktionsplanungen aufzustellen und fortzuschreiben.
Auf der Grundlage von Lärmkarten werden Lärmaktionspläne aufgestellt, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung. Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.
Im Jahr 2008 hat die Stadt Hohen Neuendorf den ersten Lärmaktionsplan aufgestellt. Es folgten in den Jahren 2014 die 2., 2019 die 3. und 2024 die 4. Stufe.