Wichtige Information für alle Hundehalter

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(13. Dezember 2024)

Das Ordnungsamt der Stadt bittet alle Hundehalter- und halterinnen, zu prüfen, ob diese ihre Hundehaltung beim Ordnungsamt Hohen Neuendorf angezeigt haben.  

Hierzu sind alle Hundehalterinnen und -halter aufgrund der neuen Hundehalteverordnung (in Kraft seit 1. Juli 2024) im Land Brandenburg (Neue Hundehalterverordnung in Kraft | Stadt Hohen Neuendorf) verpflichtet. Dies gilt für alle Hunde, egal welcher Größe und Rasse, insbesondere auch für kleine Hunde, die bisher nach der alten Hundehalteverordnung nicht angezeigt werden mussten. Dies gilt ist auch, wenn der bereits steuerlich bei der Stadt angemeldet ist. 

Bis zum 31. Dezember 2024, Eingang der Anzeige der Hundehaltung bei der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf/ FD Melde- und Ordnungswesen) ist dies noch kostenlos möglich. Bitte benutzen Sie hierzu unser Formular, dass Sie hier Hundehaltung | Stadt Hohen Neuendorf, auf unserer Webseite unter „Online Anzeige Hundehaltung“ finden. 

 

Das Anzeigen der Hundehaltung ist ab dem 1. Januar 2025 kostenpflichtig, aufgrund der Änderung der Verwaltungsgebührenordnung des Landes Brandenburg, Ministerium des Innen und für Kommunales. Die Kommunen haben für das Bearbeiten der Anzeigen der Hundehaltung eine Gebühr von mindestens 15 Euro bis maximal 300 Euro zu erheben (Tarifstelle 8.4.1). Die Gebühr gilt pro Hund.