Hundehaltung

Neben der steuerlichen Anmeldung aller Hunde besteht die Pflicht nach der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, Hunde, die größer als 40 cm im Widerrist (Schulterhöhe) oder schwerer als 20 kg sind, im Ordnungsamt anzuzeigen. Hierzu muss ein Formular ausgefüllt und vom Hundehalter unterschrieben ans Ordnungsamt gegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass jeder anzeigepflichtige Hund einen Mikrochip–Transponder gemäß ISO-Standard (bei jedem Tierarzt erhältlich) haben muss, der die Identität des Hundes zweifelsfrei erkennen lässt. Tätowierungen reichen nicht aus.

Weiterhin muss der Halter eines anzeigepflichtigen Hundes seine Zuverlässigkeit dadurch nachweisen, dass er bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt. Geben Sie bitte als Antragsgrund "Hundehaltung" an und benennen Sie das Ordnungsamt, dass das Führungszeugnis bekommen soll.

Wird der Hund an einen anderen Halter abgegeben oder verstirbt das Tier, ist das dem Ordnungsamt mitzuteilen.

Entsprechende Formulare finden Sie unter: Formulare und Anträge