BPL Nr. 76 Nördlich der Uhlandstraße zwischen Schiller- und Wielandstraße, Stadtteil Bergfelde
Beteiligung der Öffentlichkeit
gmäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Frühzeitige Unterrichtung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung
vom 12. November bis einschließlich 10. Dezember 2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 26. Januar 2023 den Beschluss B 004/2023 gefasst, den Bebauungsplan Nr. 76 mit der Bezeichnung "Nördlich der Uhlandstraße zwischen Schiller- und Wielandstraße, Stadtteil Bergfelde" aufzustellen.
Plangebiet/Geltungsbereich
Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt zentral im Stadtteil Bergfelde. Es wird im Norden durch die Bahnlinie, im Osten durch die Wielandstraße, im Süden durch die Uhlandstraße und im Westen durch die Schillerstraße begrenzt. Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich der Planung überlagert den räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1 „Ortsmitte“ der seinerzeitigen Gemeinde Bergfelde.
Allgemeine Ziele und Zwecke
Ziel des Planverfahrens ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes.
Verfahren
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu den Planunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textfestsetzungen (Teil B) und der Begründung, erfolgt im Zeitraum vom
vom 12. November bis einschließlich 10. Dezember 2024
Während dieser Frist werden die o. g. Planunterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung im:
Rathaus der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf
Fachbereich 5 Bauen
Raum N_1.10 (Offenlageraum)
Oranienburger Str. 2
16540 Hohen Neuendorf
während folgender Zeiten:
Montag von 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
zur Verfügung gestellt. Nach persönlicher Absprache ist auch außerhalb dieser Zeiten eine Einsichtnahme möglich. Nutzen Sie dazu bitte die E-Mail-Adresse: stadtplanung@hohen-neuendorf.de.
Sie können die Planunterlagen einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist ist Ihnen Gelegenheit zur Erörterung gegeben und Sie können zur Planung Äußerungen abgeben. Zur elektronischen Einreichung Ihrer Äußerungen nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse: stadtplanung@hohen-neuendorf.de.
Darüber hinaus können Stellungnahmen auch unter der o. g. Adresse postalisch eingereicht oder im Rathaus abgegeben werden. Die Äußerungen finden Eingang in die weitere Planung.
Zusätzlich werden die Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung während der o. g. Frist auf dem zentralen Planungsportal des Landes Brandenburg:
https://bb.beteiligung.diplanung.de veröffentlicht.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches im o. g. Zeitraum als Bestandteil der im Internet verfügbaren Planunterlagen zur Verfügung gestellt wird sowie mit den Planunterlagen öffentlich ausliegt.
Astrid Fritzsch
SB Stadtplanung
- Zimmer:
N_1.16
- Oranienburger Str. 2
- 16540 Hohen Neuendorf
- (03303) 528 163
- (03303) 528 4100