Sich nach dem Umzug bei der Stadt melden

Sich anmelden

Sind Sie nach Hohen Neuendorf oder
nach Birkenwerder gezogen?
Oder Sind Sie in Hohen Neuendorf oder
in Birkenwerder umgezogen?
Dann müssen Sie sich bei der Meldebehörde melden.
Sie haben dafür 2 Wochen Zeit.

Was muss ich mitbringen?

Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Sind Sie mit Ihrer Familie oder Ihrem Partner umgezogen?
Dann müssen Sie die Personalausweise oder Reisepässe von den anderen Personen auch mitbringen.
Sind Personalausweis und Reisepass nicht mehr gültig?
Dann müssen Sie eine Geburtsurkunde oder eine Eheurkunde mitbringen.

Sind Ihre Kinder mit Ihnen umgezogen?
Dann müssen Sie die Geburtsurkunde von jedem Kind mitbringen.
Sie müssen das echte Papier mitbringen.
Eine Kopie reicht nicht.
Haben Ihre Kinder schon einen Personalausweis oder einen Reisepass?
Dann reicht der Personalausweis oder der Reisepass.

Sie müssen ein Papier von Ihrem Vermieter mitbringen.
Das Papier heißt Wohnungsgeberbestätigung.
Sind Sie in Ihr eigenes Haus oder Ihre eigene Wohnung gezogen?
Dann können Sie die Wohnungsgeberbestätigung selbst schreiben.
In der Meldebehörde können Sie ein Papier dafür bekommen.

Sie können auch eine andere Person schicken.
Die andere Person kann Sie ummelden.
Die andere Person braucht dafür Ihre Unterschrift.

Sich abmelden

Ziehen Sie ins Ausland?
Oder hatten Sie 2 Wohnungen und
ziehen jetzt aus einer Wohnung aus?
Dann müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.
Das können Sie schon eine Woche vor dem Umzug machen.

Darf die Stadt Infos über Sie weitergeben?

Sie wollen nicht,
dass die Stadt Infos über Sie weitergibt?
Zum Beispiel an eine Partei oder an die Zeitung?
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt Übermittlungssperre.
Sie können den Antrag hier herunterladen: https://hohen-neuendorf.de/sites/default/files/uesp_neu.pdf
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.

Sie bekommen den Antrag auch im Einwohnermeldeamt.

Infos für Vermieter

Sind Sie Vermieter?
Dann müssen Sie Ihrem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung geben.
Damit kann sich der Mieter bei der Stadt anmelden.
Der Mieter kann sich nicht nur mit dem Mietvertrag anmelden.
Der Mieter braucht die Wohnungsgeberbestätigung von Ihnen.
Sie können das Formular hier herunterladen:
https://hohen-neuendorf.de/sites/default/files/wohnungsgeberbestaetigung_1.pdf

Wer ist der Wohnungsgeber?

Der Wohnungsgeber ist meist der Besitzer
von der Mietwohnung oder dem Mietshaus.
Der Wohnungsgeber kann auch jemand sein,
der für den Besitzer arbeitet.
Zum Beispiel eine Hausverwaltung.

Der Mieter muss die Wohnungsgeberbestätigung
in der Meldebehörde zeigen.
Sonst kann der Mieter sich nicht anmelden.

Haben Sie Fragen?
Sie können das Einwohnermeldeamt anrufen oder eine E-Mail schreiben.
Telefon: 03303 52 85 28
E-Mail: ema@hohen-neuendorf.de