Straßenreinigung
Die Satzung der Stadt Hohen Neuendorf über die Reinigung der öffentlichen Straßen beinhaltet unter anderem, dass jeder Eigentümer oder Nutzer eines Grundstückes verpflichtet ist, die Säuberung im Gehweg- und Rinnsteinbereich regelmäßig selbst vorzunehmen oder durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen vornehmen zu lassen. Dazu zählt auch, Unrat oder Straßenlaub aus dem öffentlichen Straßenbereich zu entfernen.
Stephan Löbig
Ordnungsamt / Gefahrenabwehr
- Zimmer: N_0.20
- Oranienburger Str. 2
- 16540 Hohen Neuendorf
- (03303) 528 702
- (03303) 528 4100