BPL Nr. 72 Solarpark Pinnow, Stadtteil Borgsdorf (2. Beteiligung)

 

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Bebauungsplan Nr. 72 „Solarpark Pinnow, Stadtteil Borgsdorf" der Stadt Hohen Neuendorf

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 28.04.2022 den Beschluss B 023/2022 gefasst, den Bebauungsplan Nr. 72 mit der Bezeichnung „Solarpark Pinnow, Stadtteil Borgsdorf“ der Stadt Hohen Neuendorf aufzustellen. In ihrer Sitzung am 27.11.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf mit Beschluss B 069/2025 die Entwurfsunterlagen zum Planverfahren gebilligt und zur förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. 

 

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Außenbereich der Stadt Hohen Neuendorf, unmittelbar westlich des Stadtteils Borgsdorf und ca. 400 m nördlich der Bundesautobahn A10 sowie 300 m östlich der Bundesstraße B96. Es wird im Norden durch die Gemeindegrenze zu Oranienburg, im Osten durch den Oranienburger Kanal und die Ortslage Pinnow, im Süden durch die Veltener Chaussee (L20) und von Kiessandabbauflächen begrenzt.  

Der ca. 90 ha große räumliche Geltungsbereich umfasst in der Flur 4, Gemarkung Borgsdorf, die Flurstücke 28, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 112, 114, 117, 118, 273, 276, 277 sowie jeweils teilweise die Flurstücke 27, 124, 223, 249 und 269. Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 72 ist in dem beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung

Mit dem Bebauungsplan Nr. 72 „Solarpark Pinnow, Stadtteil Borgsdorf“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f BauGB) zu unterstützen. Weitere wesentliche Planungsziele sind:

  • Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB),
  • Sicherung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB),
  • Sicherung von Wegen zur Mitbenutzung durch die Öffentlichkeit (§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB).

Verfahren

Der Bebauungsplan wird im sogenannten Regelverfahren nach den Vorschriften der §§ 2 bis 10a des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen Fassung aufgestellt. Dies schließt eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ein, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt sowie in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht liegt gemäß § 2a BauGB als gesonderter Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans vor.

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 72 mit der Begründung, dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumenten im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen nach Satz 1 werden während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist)

 

vom 6. Januar 2026 bis einschließlich zum 10. Februar 2026

 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum im:

Rathaus der Stadt Hohen Neuendorf

Fachbereich 5 Bauen

Raum N_1.10 (Offenlageraum)

Oranienburger Str. 2

16540 Hohen Neuendorf

zur Verfügung gestellt. Nach persönlicher Absprache ist auch außerhalb der genannten Zeiten eine Einsichtnahme möglich. Nutzen Sie dazu bitte die E-Mail-Adresse: bauen@hohen-neuendorf.de.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Zur elektronischen Einreichung nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse bauen@hohen-neuendorf.de oder geben Sie Ihre Stellungnahme direkt über das zentrale Planungsportal des Landes Brandenburg: https://bb.beteiligung.diplanung.de ab. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch unter der o. g. Adresse schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus eingereicht oder abgegeben werden.

Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Hohen Neuendorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzinformation

Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung und § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme an die Stellung nehmende Person erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, welches mit ausliegt oder auf der Internetseite der Stadt Hohen Neuendorf www.hohen-neuendorf.de unter der Rubrik: Bauen &Wirtschaft / Stadtplanung & Verkehr / Bürgerbeteiligung abrufbar ist.