Änderungsverfahren Bebauungsplan Nr. 10-2 afG (Beteiligung abgelaufen)

Frühzeitige Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§3 (1) BauGB) 

Änderungsverfahren Bebauungsplan Nr. 10-2 afG: "Nördlich der Erdmannstraße/OT Hohen Neuendorf"

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 23. Februar 2023 den Beschluss B 003/2023 gefasst, den Bebauungsplan Nr. 10-2 afG mit der Bezeichnung "Nördlich der Erdmannstraße/OT Hohen Neuendorf" zu ändern.

Plangebiet/Geltungsbereich der Planänderung

Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans liegt nordwestlich des Stadtteilzentrums von Hohen Neuendorf und umfasst eine überwiegend bebaute Fläche zwischen der Birkenwerderstraße und der Wiesenstraße, nördlich der Erdmannstraße. Innerhalb des Geltungsbereiches verläuft die Lindaustraße. Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst einen südlich der Grundstücke Lindaustraße 10 bis 11A gelegenen Teilbereich innerhalb der festgesetzten Straßenverkehrsfläche der Lindaustraße und ist auf dem Auszug aus der Planzeichnung (Teil A) des o. g. Bebauungsplans umgrenzt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planänderung

Ziel der Planänderung ist die Festsetzung eines Teils der Lindaustraße als Verkehrsfläche, innerhalb derer eine Nutzung durch den Kraftfahrzeugverkehr grundsätzlich nicht zulässig ist. Damit soll der Zweck erreicht werden, dass Kraftfahrzeugen ein Durchgangsverkehr grundsätzlich verboten wird.

Verfahren

Das Planänderungsverfahren soll im Regelverfahren nach § 2 BauGB einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.

Beteiligung/Frühzeitige Unterrichtung

Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Zeitraum

vom 9. Januar bis einschließlich 13. Februar 2024

sich zu informieren.