Winterdienst der Stadt gemäß Prioritätenliste
(27.12.2016) Die Stadt Hohen Neuendorf führt die Reinigung der öffentlichen Fahrbahnen gemäß einer Prioritätenliste durch. Das betrifft auch den Winterdienst, also die Beseitigung von Schnee und den Einsatz von Streumitteln bei Glatteis.
Die aktuelle Prioritätenliste ist hier zu finden (pdf). In der Übersicht sind die Straßen gemäß ihrer Priorität von der 1. bis zur 4. Ordnung angegeben.
Für die Reinigung von Gehwegen und damit auch das Räumen bei Schnee und Eis tragen grundsätzlich die Anwohner bzw. Eigentümer der anliegenden Grundstücke Verantwortung. Dabei ist mindestens eine ein Meter breite Gehbahn für den Fußgängerverkehr von Schnee zu räumen und zu streuen. Auch Radwege, Gullys, Hydranten, Bushaltestellen, Ein- und Ausfahrten müssen beräumt und zugänglich gemacht werden.