Wieder Gäste bei Eheschließungen erlaubt

Bei Eheschließungen im Standesamtbezirk Hohen Neuendorf sind ab sofort wieder Gäste zugelassen. Dieser Schritt erfolgt nach einem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Brandenburg und gilt vorerst bis zum 31. Mai.

Zu beachten ist, dass es sich bei den Gästen um Mitglieder der engsten Familie handeln muss. Dazu zählen Eltern, Kinder und Geschwister. Die Anzahl der Gäste ist aufgrund der Größe des Trauungsraums auf 10 beschränkt. Daneben sind zwei Trauzeugen erlaubt. Dabei darf es sich auch um Freunde der Eheschließenden handeln. Die allgemeinen und bekannten Abstands- und Hygieneregeln müssen von allen Teilnehmenden eingehalten werden.