Wahlhelfer*innen gesucht

Wahlhelfende gesucht Bürgermeister*in Wahl 2023 Jetzt bewerben

(24. August 2023)

Für die Bürgermeisterwahl am Sonntag, dem 5.11.2023 – sowie eine mögliche Stichwahl am 19.11.2023 – sucht die Stadt Hohen Neuendorf als zuständige Wahlbehörde erneut Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Öffentliche Auszählung ein Grundstein der Demokratie

Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie. Und Demokratie lebt von der Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Um Wahlen zu organisieren, durchzuführen und die Ergebnisse zu ermitteln, sind umfangreiche Arbeiten nötig. Die Möglichkeit zur Beteiligung an der Auszählung der Stimmen, sei es als Wahlhelfer oder als Wahlbeobachter, gewährleistet ein öffentliches und transparentes Verfahren.

Ausgezählt wird in 22 Wahlbezirken

Für die Bürgermeisterwahl werden 22 Wahlbezirke und 4 Briefwahllokale eingerichtet. Neben dem Einsatz städtischer Bediensteter sucht die Stadt darüber hinaus zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelfer beim ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen helfen.

Wahlhelfer sind Teil des Wahlvorstands

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand einberufen. Dieser gewährleistet am Wahltag den reibungslosen Ablauf der Wahl. Der Wahlvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und sechs Beisitzern, den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern.

Wer kann Wahlhelfer:in werden?

Im Wahlvorstand können alle tätig werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitglieds der Europäischen Union haben, mindestens 16 Jahre alt und wahlberechtigt sind. Sie brauchen keine besonderen Vorkenntnisse. Das Wahlbüro bietet vorab Schulungen an. Die Termine werden mit der Einberufung bekannt gegeben.

Was macht ein:e Wahlhelfer:in?

Die Wahlhelfer in den Wahllokalen haben folgende Aufgaben:

• Prüfung der Wahlberechtigung

• Ausgabe der Stimmzettel

• Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis

• Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe

• Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr

Im Regelfall muss ein Wahlhelfer im Wahllokal nicht den ganzen Tag anwesend sein, eine Absprache zur Arbeit in Schichten ist selbstverständlich möglich. Wichtig ist nur, dass alle Wahlhelfer zur Auszählung ab 18:00 Uhr anwesend sind.

Die Mitglieder des Briefwahlvorstandes treffen sich erst gegen 14:00 Uhr, entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und zählen ab 18:00 Uhr die vorab per Briefwahl abgegebenen Stimmen aus.

Gibt es eine Vergütung für die Arbeit als Wahlhelfer?

Für den Einsatz wird ein Erfrischungsgeld gezahlt: Wahlvorstand 70 Euro, stellvertretender Wahlvorstand und Beisitzern 50 Euro.

Wie kann ich mich als Wahlhelfer:in melden?

Wenn Sie Wahlhelfer werden möchten, können Sie sich mit dem hier hinterlegten Vordruck anmelden. Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden und Bekannten in einem Wahllokal werden geprüft und meistens erfüllt.

Per E-Mail erreichen Sie uns unter wahlen@hohen-neuendorf.de

Telefonisch erreichen Sie uns in unserem Wahlbüro unter: (03303) 528-300