Verbrennen von Gartenabfällen verboten

(23.10.2017)  Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushalten und Gärten ist im Land Brandenburg verboten (§ 4 AbfKompVbrV) und kann mit Ordnungsgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Das betrifft auch und insbesondere das Verbrennen von Laub.

Zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle müssen Biotonnen oder Kompostieranlagen genutzt werden. Speziell und ausschließlich für die Entsorgung von Straßenbaumlaub hatte die Stadt Hohen Neuendorf in einem Pilotprojekt vier Laubcontainer in den Stadtteilen zur Verfügung gestellt. Wer diese nicht nutzen möchte, kann auf die Laubsäcke des Landkreises zurückgreifen.

Mehr Infos zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Grünabfällen gibt es im Internet unter http://www.awu-oberhavel.de/haushalte/entsorgung/gruenabfaelle.html