Testpflicht in Oberhavel entfällt teilweise
(18. Juni 2021) Wir zitieren eine Pressemeldung des Landkreises Oberhavel
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Donnerstag, 17.06.2021, bei 6,6. Daher hat der Landkreis Oberhavel auf Grundlage der seit Mittwoch geltenden SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg am Donnerstag, 17.06.2021 öffentlich bekannt gemacht, dass im Landkreis Oberhavel innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ weniger als 20 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus für fünf Taqe ununterbrochen vorliegen.
Ab Freitag, dem 18.06.2021, der auf den Tag der Bekanntgabe folgt, entfällt damit im Landkreis Oberhavel teilweise die in der Umgangsverordnung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises.
Gemäß § 5 Absatz 3 Satz 3 der Verordnung gilt der Wegfall der Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises nicht:
- in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen,
- in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, also in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheimen oder diesen gleichgestellten Wohnformen,
- in Diskotheken und Clubs,
- für die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen sowie
- für die Ausübung von Kontaktsport nach § 16 Absatz 1 der Umgangsverordnung.
Die Bekanntmachung ist im Wortlaut hier nachzulesen.