Öffnung der Bibliotheken

(18. November 2021)

Ab kommenden Montag, den 22. November, werden wieder alle Bibliotheken der Stadt geöffnet sein. Die Öffnungszeiten sind wie gewohnt, die Kinderbibliothek in der Waldgrundschule öffnet zunächst immer donnerstags von 10 bis 12 und von 13 bis 18 Uhr. Um allen Kundinnen und Kunden weiterhin einen sicheren Aufenthalt und Vergnügen beim Stöbern möglich zu machen, gibt es einige angepasste Zugangsregelungen, die sich aus der geltenden Corona-Verordnung ergeben.

Keine Terminvereinbarung notwendig, jedoch Mindestabstand, Besucherbegrenzung und Kontaktnachverfolgung

Vorbei sind dann die Zeiten, in denen Besucherinnen und Besucher im Vorfeld ihre Lektüre bestellen oder einen Termin für den Besuch vereinbaren müssen; alle Bibliotheken können ab Montag ohne Vorbestellungen oder Terminabsprachen betreten werden.

Der Zutritt muss jedoch weiterhin begrenzt bleiben, um einen Mindestabstand von 1,5 Metern für Besuchende gewährleisten zu können. Konkret dürfen sich in der Hauptstelle in der Schönfließer Straße sowie der neuen Kinderbibliothek in der Waldgrundschule maximal zehn, in der Bibliothek Niederheide maximal acht und in den Schulbibliotheken Bergfelde und Borgsdorf maximal sechs Personen gleichzeitig aufhalten.

Vor dem Zutritt in die Bibliotheken muss zudem ein Kontaktformular ausgefüllt werden, das für vier Wochen zum Zweck der Kontaktnachverfolgung aufbewahrt wird. Das Formular liegt aus oder kann vorab auf der Seite http://bibliothek.hohen-neuendorf.de heruntergeladen werden.

Alle Personen ab sechs Jahren müssen beim Eintritt in die Bibliotheken eine medizinische Maske tragen, zudem muss ein Bibliothekskorb verwendet werden.

Die Mitarbeiterinnen der Bibliotheken bitten alle Kunden darum, ihren Aufenthalt nach Möglichkeit auf 15 Minuten zu begrenzen, wenn andere Kunden auf den Zutritt warten.

3G an den Schulbibliotheken

In den Schulbibliotheken Hohen Neuendorf, Bergfelde und Borgsdorf ist darüber hinaus ein 3G-Nachweis (geimpft, getestet, oder genesen) notwendig. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden, beziehungsweise 48 Stunden bei einem PCR-Test sein. Schülerinnen und Schüler können auch ihren unterschriebenen Zettel für einen durchgeführten Antigen-Schnelltest vorzeigen. Die Impfung muss vollständig sein, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss. Der Genesungsnachweis muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate zurückliegen.

Besucherinnen und Besucher der Bibliothek in der Niederheide kommen ohne 3G-Nachweis aus, da die Bibliothek von außerhalb des Schulgeländes betreten werden kann.