Nur noch FFP2-Maskenpflicht im Rathaus
(14.02.2022) Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf müssen verpflichtend nur noch eine FFP-2-Maske (ohne Ausatemventil) im Rathaus tragen. Ein Nachweis über den Impf- bzw. Genesenenstatus oder eine negativer Corona-Schnelltest ist nicht mehr erforderlich.
Für die Stadtverwaltung gelten als "sonstige Einrichtung mit Besuchsverkehr" damit dieselben Regeln wie für den EInzelhandel.
Weiterhin gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Der Mund-Nasen-Schutz muss für Besucherinnen und Besucher verpflichtend eine FFP-2-Maske ohne Ausatemventil sein. Mitarbeitenden dürfen auch medizinische Schutzmasken tragen.