Neufassung der Sportförderrichtlinie wird beraten
(05.07.2017) "Vereinfachen und Entlasten", auf diese Formel bringt Bürgermeister Steffen Apelt die Ziele des Satzungsentwurfs für die neue Sportförderrichtlinie der Stadt. Am Donnerstagabend legt er den Entwurf im Sozialausschuss erstmals zur Beratung in den politischen Gremien vor.
Mietzahlungen sollen für Sportvereine entfallen
Die neue Richtlinie möchte dabei vor allem den bürokratischen Aufwand für die Vereine und die Verwaltung klein halten. "Die Förderung soll wie das Engagement der Vereine genau da ankommen, wo die wertvolle Arbeit geleistet wird: Bei den überwiegend jungen Sportlerinnen und Sportlern", formuliert Bürgermeister Steffen Apelt die Zielstellung. Neu ist, dass die Vereine künftig keine Mieten mehr für die genutzten Sportanlagen entrichten sollen. Bisher wurden Pro-Kopf-Pauschalen für Erwachsene von 8 Euro und für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren 52 Euro anhand der beim Landessportbund erfassten Mitgliederzahlen ausgezahlt. Die Vereine rechneten dann in der Jahresabrechnung vielfach diese Mieten wiederum über die Förderung ab. "Dieses bürokratische 'linke Tasche, rechte Tasche'-Umverteilen, wollte ich zur Entlastung für Vereine und Verwaltung beenden“, beschreibt Apelt den Ansatz.
Förderung von Mitgliedern mit Wohnsitz in Hohen Neuendorf
Gleichzeitig galt es, das Verfahren einer veränderten Rechtslage anzupassen. Förderfähig werden weiterhin nur gemeinnützige Sportvereine bleiben, aber entscheidend wird in Zukunft nicht mehr der Sitz des Vereines, sondern seine Mitgliederstruktur sein. Zwar bleiben die Fördersätze im Entwurf unverändert bei 8 bzw. 52 Euro pro Kopf. Künftig sollen aber nur noch Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefördert werden, die ihren Hauptwohnsitz in Hohen Neuendorf haben. Trainieren Hohen Neuendorfer Einwohner in einem überörtlichen Verein, kann dieser hierfür ebenfalls Unterstützung erhalten. Beantragt werden die Mittel ab dem nächsten Jahr somit über eine Mitgliederliste, aus der der Hauptwohnsitz der Mitglieder hervorgeht. Einen Anspruch auf kostenfreie Nutzung von Sportanlagen haben allerdings nur ortsansässige Vereine.
Abrechnung soll vereinfacht werden
Auch die Abrechnung wird vereinfacht. Künftig reicht eine einfache Belegliste, um die Verwendung der Mittel nachzuweisen. Gesetzlich nicht förderfähig sind u.a. Ausgaben für Essen und Getränke sowie Fahrtkostenerstattung. "Es sollen beispielsweise Trainerstunden, Geräte oder Kleidung bezahlt werden können, um damit unmittelbar die Sportler und den Sport selbst zu fördern", beschreibt der Bürgermeister.
Integration von Leistungsbeziehern nach dem Sozialgesetzbuch berücksichtigt
In den Entwurf eingeflossen ist dabei der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu verbessern. "Wir haben diesen richtigen Grundgedanken jedoch weiter gefasst und würden gerne die Integration aller Menschen fördern, die Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch sind“, stellt Steffen Apelt die Idee vor. Für diese Personengruppe schlägt die Verwaltung eine Gleichstellung mit Kindern und Jugendlichen bei 52 Euro vor. In einer Infoveranstaltung wird die Verwaltung auch auf die Vereine zugehen, um das künftige Förderszenario und -verfahren zu erläutern.
Die Sportförderung stellt eine freiwillige Leistung dar, die die Stadt nur nach Maßgabe der Haushaltslage leisten kann. Jährlich gibt die Stadt rund 200.000 Euro für die Sport- und die Kulturförderung für die rund 90 in der Stadt ansässigen Vereine aus.
Die Sitzung des Sozialausschusses beginnt am 6. Juli um 18.30 Uhr im Rathaussaal. Neben dem neuen Entwurf der Sportförderrichtlinie stehen die Rahmenkonzeption der Schulsozialarbeit und der Jugendbeirat auf der Tagesordnung. Die Sitzung ist öffentlich.