Neue Sportförderrichtlinie für Hohen Neuendorf

(23.02.2018)  „Vereinfachen, rechtssicher machen, den Sport stärken“, unter dieser Formel hatte Bürgermeister Steffen Apelt eine neue Sportförderrichtlinie als Verwaltungsentwurf eingebracht. In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde sie nach längerem Abwägungsprozess mit großer Mehrheit bestätigt.

Stadt erlässt Sportvereinen Gebühren für Hallennutzung

Die überarbeitete Sportförderrichtlinie bringt einige Neuerungen mit sich. Wie bisher erhalten gemeinnützige Sportvereine acht Euro Förderung für ein erwachsenes Mitglied, 52 Euro für ein Mitglied bis 21 Jahre sowie ebenfalls 52 Euro für Mitglieder mit besonderem Integrationsbedarf nach Sozialgesetzbuch. Neu ist, dass die Stadt den Vereinen die Gebühren für die Nutzung der Sporthallen erlässt. „Wir haben häufig dieselben Gebührenbescheide in der Fördermittelabrechnung wieder auf den Tisch bekommen, das ist keine Förderung, sondern Linke-Tasche-Rechte-Tasche-Bürokratie“, erläutert Bürgermeister Apelt. Auch die Fördermittelabrechnung wird über Beleglisten vereinfacht.

Hohen Neuendorfer Sportler gefördert

Künftig fördert die Stadt vorrangig Hohen Neuendorfer Sportler in den Vereinen. „Ich stehe dazu, dass wir mit Hohen Neuendorfer Steuergelder das Sportangebot für unsere Einwohner stärken. Solange wir bei knapper werdenden Kassen Wartelisten bei den Vereinen und für die Hallenzeiten haben, müssen wir uns fokussieren“, stellt Steffen Apelt klar. Durch den Verzicht auf Einnahmen steigt die Sportförderung in Hohen Neuendorf faktisch und die Stadt untermauert ihre führende Rolle in Oberhavel als sportliche Stadt.

Die neue Richtlinie tritt zum 1.1.2019 in Kraft. In diesem Jahr sind daher zwei Förderanträge zu stellen: für 2018 nach der alten Richtlinie, für 2019 nach der neuen Richtlinie. Zur Erläuterung der Neuerungen lädt die Verwaltung die Sportvereine am 19. März zu einer Infoveranstaltung über das neue Antrags- und Abrechnungsverfahren ins Rathaus ein.