Meldepflicht für große Hunde
(16.03.2017) Das Land Brandenburg besitzt eine der strengsten Hundehalterverordnungen Deutschlands. Insbesondere aus Berlin zugezogenen Neubürgern ist dies nicht immer bewusst.
So ist das Halten von Hunden der Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu generell verboten (§ 1 (2) Satz 3 HundehV). Weitere 13 Rassen, u.a. Dobermann, Mastiff und Rottweiler werden als gefährlich eingestuft und unterliegen bestimmten Auflagen. Mit Hilfe eines Negativgutachtens kann der Halter beim Ordnungsamt die Gefährlichkeit seines Hundes widerlegen (§ 8 (3)) und darf den Hund halten.
Auch große Hunde müssen beim Ordnungsamt gemeldet werden
Was viele nicht wissen: Auch Hunde, die mindestens 20 Kilo wiegen oder einen Widerrist von mindestens 40 Zentimetern aufweisen, müssen in Brandenburg dem örtlichen Ordnungsamt unverzüglich angezeigt werden. Der Halter muss zudem ein Führungszeugnis zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit vorlegen (§ 6 (1)). Der Hund wiederum ist dauerhaft mit einem Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen (§ 6 (2)). Der Mikrochip enthält Angaben zum Hund und ist z.B. beim Tierarzt erhältlich.
Pflichten aller Hundehalter: Hundekot entsorgen
Zu den Pflichten aller Hundehalter wiederum gehört es, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner im öffentlichen Raum zu beseitigen.
Fragen zum Thema beantwortet das Ordnungsamt unter Tel. (03303) 528-133.