Landkreis erläutert Verfahren für Nothilfefonds

Betroffene können verschiedene Anträge bis zum 31.7.2017 beim Landkreis einreichen.

(13.07.2017)  Wie angekündigt hat der Landkreis Oberhavel mit Beschlussfassung des Nothilfefonds durch den Kreistag am 12. Juli nähere Modalitäten zum Antragsverfahren für die Betroffenen des Starkregenereignisses Ende Juni veröffentlicht.

Antrag auf Soforthilfe

Betroffene können bis zum 31.07.2017 einen Antrag auf Soforthilfe als kurzfristigen Zuschuss beim Landkreis Oberhavel stellen. Der jeweilige Privathaushalt muss an Gebäuden oder Räumen oder im Bereich Haushalt/Hausrat einen Gesamtschaden von mindestens 5.000 Euro erlitten haben. Eine Schadensregulierung durch eine Versicherung darf nicht möglich sein.

Als Begünstigte der Soforthilfe kommen sowohl Mieter als auch Hauseigentümer in Betracht. Die Soforthilfe wird als Festbetrag gewährt. Die Höhe der Soforthilfe für Privathaushalte orientiert sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und beläuft sich auf bis zu 2.000 Euro. Bedingung ist, dass die Antragsteller ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Oberhavel haben. Zum Antrag "Soforthilfe"

Antrag auf „Gewährung von Zuwendungen“

Darüber hinaus können Betroffene bis zum 31.10.2017 einen finanziellen Zuschuss zur Instandsetzung oder den Ersatz von beschädigten Hausratsgegenständen beantragen. Dazu zählen auch Ausgaben von Abriss- und Aufräumarbeiten. Ein Schaden muss mindestens 500 Euro betragen. Um diesen regulieren zu können, werden Pauschalen zur Berechnung genutzt. Die Bemessungsgrundlagen betragen: 20 Euro pro Quadratmeter Kellerfläche, 40 Euro je Quadratmeter Wohnfläche sowie 10 Euro je Quadratmeter Garage.

In Fällen, in denen nicht vom Angebot der pauschalierten Zuwendung Gebrauch gemacht wird – beispielsweise zur Erneuerung beschädigter oder zerstörter Bauteile an Gebäuden – kann die Zuwendung bis zu 80 Prozent der entstanden Kosten betragen. Diese müssen im Antrag glaubhaft nachgewiesen werden.

Für die Wiederbeschaffung zerstörter oder beschädigter Hausratsgegenstände gilt: Die Höhe der Zuwendung für Privathaushalte orientiert sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und beläuft sich auf bis zu 2.000 Euro.

Die Bewilligung und Auszahlung der Mittel erfolgt nach Abstimmung mit den jeweiligen kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Diese sind über das Antragsverfahren informiert und halten die entsprechenden Formulare ebenso in Papierform in ihren Rathäusern/Bürgerämtern bereit. Zum Antrag "Gewährung von Zuwendungen"

Anträge schriftlich beim Landkreis einreichen

Anträge sind schriftlich beim Landkreis Oberhavel, Dezernat IV, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg einzureichen. Nachfragen können Bürgerinnen und Bürgern an folgende Telefonnummer richten: (03301) 601-247.

Der Landkreis hat nach dem Starkregen ein Spendenkonto für in Not geratene Bürgerinnen und Bürger in Oberhavel eingerichtet. Die dort eingehenden Gelder gehen ebenso dem Nothilfefonds zu und werden über das oben genannte Antragsverfahren verteilt. Spenden werden weiterhin entgegengenommen:

Spendenkonto "Starkregen-Soforthilfe für OHV“
IBAN DE 74 160 50 000 1000 7776 14
BIC WELADED1PMB

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