Land unterstützt Kita-Eltern bei Elternbeiträgen

(21.01.2021)  Viele Eltern folgen seit Ende vorigen Jahres dem Appell der Landesregierung, zur Vermeidung einer Ausbreitung des Coronavirus ihre Kinder freiwillig nicht in die Krippe oder den Kindergarten zu bringen. Die Horte sind geschlossen und es findet nur eine Notbetreuung statt. Zudem haben einzelne Landkreise und kreisfreie Städte die Kindertagesstätten wegen hoher Inzidenzzahlen geschlossen.

Die Landesregierung möchte, dass alle Eltern, die von diesen Maßnahmen betroffen sind – auch für den Fall, dass diese Maßnahmen noch ausgeweitet werden müssen – keine Elternbeiträge zahlen. Dafür hat das Jugendministerium (MBJS) die „2. Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021“ auf den Weg gebracht, mit dem die Eltern von den Elternbeiträgen freigestellt werden sollen. Die Höhen der Pauschalen sollen sich nach der "1. Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona" vom 30.03.2020 richten.

Mit der Förderung sollen den Trägern entgangene Elternbeiträge übernommen werden:

* bei Verboten bzw. Teilverboten des Betriebs von Kindertagesbetreuung
* bei einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Eltern und dem Kita-Träger oder die auf dem für die Kindertagespflege zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt beruhen, nach der für den Zeitraum von mindestens einem Monat die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung gar nicht oder bis höchstens 50 Prozent in Anspruch genommen wird und deshalb vollständig oder hälftig auf die Erhebung des Elternbeitrages verzichtet wird.
* Diese Regelung soll auch für den Fall gelten, dass die Eltern freiwillig ihre Kinder aufgrund des Appells der Landesregierung gar nicht oder nur bis höchstens 50 Prozent ihrer bisherigen vertraglichen Betreuungsleistung in die Kindertagesbetreuung gebracht haben.
* Dies schließt die Tagespflege ein.

Die Träger werden gebeten, mit Blick auf die beabsichtigte Rückwirkung der Förderrichtlinie ab 1. Januar 2021, die konkreten Absprachen mit den betroffenen Eltern für den Januar 2021 schriftlich vorzuhalten.

Quelle: Pressemitteilung des MBJS vom 20.01.2021